Private Krankenversicherung Lexikon

Festzuschüsse

Festzuschüsse

sind befundbezogene Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für zum Beispiel medizinischen Zahnersatz wie Prothesen, Brücken oder Kronen, die sich an der üblichen zahnärztlichen Regelversorgung orientieren. Da sich

Festzuschüsse

mittlerweile nicht mehr an der ausgewählten Therapie, sondern am Befund des Arztes orientieren, hat der Versicherte mehr Wahlfreiheit erhalten. Er kann daher jede anerkannt medizinische Versorgungsform frei wählen und erhält dann, entsprechend des zahnärztlichen Befundes, die festgesetzten

Festzuschüsse

für den Zahnersatz. Allerdings gelten

Festzuschüsse

nicht für kosmetische, prothetische oder ästhetische Leistungen. In solchen Fällen muss der volle Betrag für die erbrachten Leistungen vom Versicherten bezahlt werden.

Verfügt der Versicherte über ein sehr geringes Einkommen, z.B. als Empfänger des Arbeitslosengeldes II, kommt die

Härtefallregelung

zum Tragen und der Anspruch der

Festzuschüsse

verdoppelt sich. Eine andere Möglichkeit, höhere

Festzuschüsse

zu erhalten, ist das sogenannte Bonusheft. Dafür muss jeder Versicherte regelmäßig mindestens ein Mal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen. Der Patient erhält Bonuspunkte, die wiederum höhere

Festzuschüsse

garantieren. Werden die Kontrolluntersuchungen regelmäßig wahrgenommen, bieten einige Krankenkassen noch zusätzliche Prämien an.


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