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Firmenwagen

Alternativ zu einer

Gehaltserhöhung

können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch einen

Firmenwagen

zur Verfügung stellen, der von diesen dann auch privat genutzt werden darf. Leider ist es selten so, dass der Mitarbeiter sich das Modell selbst aussuchen darf. In vielen Firmen werden nur bestimmte Fahrzeugtypen mit bestimmter Ausstattung angeschafft, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Ein Prozent des Listenpreises des Firmenwagens wird dann vom Arbeitgeber auf das

Gehalt

des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Dieser geldwerte Vorteil muss vom

Arbeitnehmer

entsprechend versteuert werden. In bestimmten Positionen, so zum Beispiel bei Führungskräften oder bei Außendienstmitarbeitern, gehört der

Firmenwagen

einfach dazu. Aber auch anderen Mitarbeitern kann, in der Regel um ihre Motivation zu erhöhen, ein

Firmenwagen

in Form eines Leasingfahrzeuges zur Verfügung gestellt werden. Das kann den Vorteil bringen, dass der Mitarbeiter auf einen bestimmten Teil seines Einkommens, meist in Höhe der Leasingrate, verzichtet. Demzufolge zahlt er niedrigere

Steuern

und

Sozialabgaben

, was sich

Netto

durchaus rechnen kann.

Von den Finanzämtern wird diese Art der Gehaltsumwandlung jedenfalls gestattet. Für Mitarbeiter, die auch beruflich viel mit dem

Firmenwagen

unterwegs sind, rechnet sich das. Auch für den Arbeitgeber, weil die gefahrenen Kilometer nicht steuerfrei erstattet werden. Manche Arbeitgeber verrechnen die Dienstkilometer mit der Leasingrate. Die Privatnutzung eines Firmenwagens hat eine eigene Regelung. So müssen die Fahrten zwischen Wohnung und

Arbeitsort

als private Fahrten gerechnet werden und sind demzufolge als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dabei wird entweder die 1%-Methode oder das

Fahrtenbuch

als Grundlage genommen. Die Führung des Fahrtenbuches muss gewissenhaft erfolgen, da das

Finanzamt

es sonst nicht akzeptiert und Nachzahlungen erhoben werden.


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