Private Krankenversicherung Lexikon
Freiberufler
Freiberufler
sind Selbstständige, die einer künstlerischen, schriftstellerischen, erzieherischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen und der Gewerbeordnung nicht unterliegen.Freiberufler
sind allgemein schöpferisch begabt oder besitzen besondere berufliche Qualifikationen, indem sie eigenverantwortlich fachliche und persönliche Dienstleistungen erbringen, die im Interesse der Allgemeinheit oder der Auftraggeber sind.Freiberufler
müssen ihre Krankenversicherung selber abschließen und können hierbei wählen zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist fürFreiberufler
jedoch an Bedingungen geknüpft. Ist derFreiberufler
mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen, kann derFreiberufler
auch danach einen Vertrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.In vielen Fällen entscheiden sich
Freiberufler
jedoch für eine private Krankenversicherung (PKV), da sich dort die Beitragsgestaltung an Geschlecht und Alter richtet und nicht nach der Einkommenshöhe. Allerdings solltenFreiberufler
darauf achten, das Kinder in den privaten Krankenversicherungen nicht beitragsfrei mitversichert sind und ebenso darauf, dass eine zusätzliche Krankengeldtageversicherung zur Absicherung des Einkommens abgeschlossen wird.zurück