Private Krankenversicherung Lexikon

Freiberufler

Freiberufler

sind Selbstständige, die einer künstlerischen, schriftstellerischen, erzieherischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen und der Gewerbeordnung nicht unterliegen.

Freiberufler

sind allgemein schöpferisch begabt oder besitzen besondere berufliche Qualifikationen, indem sie eigenverantwortlich fachliche und persönliche Dienstleistungen erbringen, die im Interesse der Allgemeinheit oder der Auftraggeber sind.

Freiberufler

müssen ihre Krankenversicherung selber abschließen und können hierbei wählen zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für

Freiberufler

jedoch an Bedingungen geknüpft. Ist der

Freiberufler

mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen, kann der

Freiberufler

auch danach einen Vertrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

In vielen Fällen entscheiden sich

Freiberufler

jedoch für eine private Krankenversicherung (PKV), da sich dort die Beitragsgestaltung an Geschlecht und Alter richtet und nicht nach der Einkommenshöhe. Allerdings sollten

Freiberufler

darauf achten, das Kinder in den privaten Krankenversicherungen nicht beitragsfrei mitversichert sind und ebenso darauf, dass eine zusätzliche Krankengeldtageversicherung zur Absicherung des Einkommens abgeschlossen wird.


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