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Freibeträge

Freibeträge

sind im Zusammenhang mit dem Steuerrecht

Einkommen

, für das man keine

Steuern

zu zahlen braucht, obwohl man andererseits auch nicht nachweisen muss, dass dieses

Einkommen

durch

Werbungskosten

aufgezehrt wird.

Freibeträge

gibt es in vielen Einkunftsarten:

Für den

Arbeitnehmer

sind die

Freibeträge

aus nichtselbstständiger Beschäftigung relevant. Nach Wegfall der Entfernungskostenpauschale (die ein

Freibetrag

zur Abrechnung der Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz waren), sind die

Werbungskosten

so gering, dass ihre Deklaration kaum lohnt. Denn nach § 9a Einkommensteuergesetz (EStG) hat jeder

Arbeitnehmer

Anspruch auf eine

Arbeitnehmer

-Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr. Diese kann er geltend machen, ohne dem

Finanzamt

beweisen zu müssen, dass er in diesem Umfang

Werbungskosten

hatte. Dieser Betrag gilt für jeden

Arbeitnehmer

, der mindestens einen Tag auf

Lohnsteuerkarte

arbeitet. Allerdings darf dieser

Freibetrag

nicht zu einem negativen

Einkommen

führen, das verbietet ebenfalls der § 9a.

Freibeträge

für Vermieter (also für

Einkünfte

aus Vermietung und Verpachtung) gibt es nicht mehr. Bis vor ein paar Jahren konnte man hier noch die Kosten pauschal pro qm ansetzen. Diese sehr praktische Möglichkeit hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft. Allerdings kann der Vermieter nach wie vor eine Abschreibung für seine Immobilien geltend machen. Da diese Abschreibung praktisch keinem Wertverlust entspricht, könnte man sie zu den verdeckten Freibeträgen rechnen, die es noch in anderen Bereichen des Einkommensteuerrechts gibt. Ein guter

Steuerberater

gibt gerne weitere Auskünfte.


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