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Freibeträge
Freibeträge
sind im Zusammenhang mit dem SteuerrechtEinkommen
, für das man keineSteuern
zu zahlen braucht, obwohl man andererseits auch nicht nachweisen muss, dass diesesEinkommen
durchWerbungskosten
aufgezehrt wird.Freibeträge
gibt es in vielen Einkunftsarten:Freibeträge
aus nichtselbstständiger Beschäftigung,Freibeträge
bei Zinseinnahmen,Freibeträge
bei selbstständiger Tätigkeit,- u.A.
Für den
Arbeitnehmer
sind dieFreibeträge
aus nichtselbstständiger Beschäftigung relevant. Nach Wegfall der Entfernungskostenpauschale (die einFreibetrag
zur Abrechnung der Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz waren), sind dieWerbungskosten
so gering, dass ihre Deklaration kaum lohnt. Denn nach § 9a Einkommensteuergesetz (EStG) hat jederArbeitnehmer
Anspruch auf eineArbeitnehmer
-Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr. Diese kann er geltend machen, ohne demFinanzamt
beweisen zu müssen, dass er in diesem UmfangWerbungskosten
hatte. Dieser Betrag gilt für jedenArbeitnehmer
, der mindestens einen Tag aufLohnsteuerkarte
arbeitet. Allerdings darf dieserFreibetrag
nicht zu einem negativenEinkommen
führen, das verbietet ebenfalls der § 9a.Freibeträge
für Vermieter (also fürEinkünfte
aus Vermietung und Verpachtung) gibt es nicht mehr. Bis vor ein paar Jahren konnte man hier noch die Kosten pauschal pro qm ansetzen. Diese sehr praktische Möglichkeit hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft. Allerdings kann der Vermieter nach wie vor eine Abschreibung für seine Immobilien geltend machen. Da diese Abschreibung praktisch keinem Wertverlust entspricht, könnte man sie zu den verdeckten Freibeträgen rechnen, die es noch in anderen Bereichen des Einkommensteuerrechts gibt. Ein guterSteuerberater
gibt gerne weitere Auskünfte.zurück