Nettolohn.de Lexikon

Gehaltsabrechnung

Die

Gehaltsabrechnung

, die Arbeitnehmern in der Regel in jedem Monat zur Verfügung gestellt wird, gibt einen Überblick über den Bruttoverdienst, die gesetzlichen

Abzüge

aus

Lohnsteuer

,

Kirchensteuer

und Sozialversicherungen, sowie den zur Überweisung kommenden

Nettolohn

. Die

Gehaltsabrechnung

wird hierbei vom Arbeitgeber durchgeführt, der die hieraus errechneten Summen der

Steuern

, des Krankenversicherungsbeitrages sowie der Pflege-, Arbeitslosen- und

Rentenversicherung

an die entsprechenden Träger überweist.

Jeder

Arbeitnehmer

sollte seine

Gehaltsabrechnung

stets überprüfen, um Fehler des Arbeitgebers zu vermeiden. So sollte auf der

Gehaltsabrechnung

zum einen die korrekte

Lohnsteuerklasse

eingegeben sein, gleichzeitig sollten eventuell zustehende

Freibeträge

(z.B.

Kinderfreibetrag

) angegeben sein. Sowohl die

Lohnsteuer

als auch die

Freibeträge

beeinflussen nämlich das

Nettoeinkommen

und somit den

Verdienst

. Daher sollte gegebenenfalls gemeinsam mit einem

Steuerberater

geprüft werden, ob eine Änderung der

Lohnsteuerklasse

bzw. der Eintrag von Freibeträgen positiv wären.

Neben den notwendigen Sozialleistungen kann anhand der

Gehaltsabrechnung

auch, wie bereits beschrieben, die Höhe der Krankenkassenbeiträge erkannt werden. Diese Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen belastet. Auch hier kann es sinnvoll sein, eine Überprüfung durchzuführen, denn obwohl die Leistungen nahezu gleich sind, variieren die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen

Krankenversicherung

zum Teil um mehr als drei Prozent.

Die

Gehaltsabrechnung

hat neben dem Hinweis an den

Arbeitnehmer

über geleistete Zahlungen aber auch für Banken Bedeutung, denn sie nutzen diese zum Beispiel bei Kreditanträgen. In jedem Fall sollten

Arbeitnehmer

ihre Gehaltsabrechnungen gut aufheben, denn sie können bei eventuellen Nachfragen der Rentenstelle zur Berechnung der späteren

Altersrente

notwendig werden.


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