Nettolohn.de Lexikon

Gehaltsberechnung

Die

Gehaltsabrechnung

ist die Abrechnung des Arbeitsentgelts, welches der Arbeitgeber monatlich an den

Arbeitnehmer

zahlt. Die Gehaltsabrechnungen haben schriftlich zu erfolgen. Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, dem

Arbeitnehmer

seine Gehaltsabrechnungen online zur Verfügung zu stellen, allerdings muss er die Möglichkeit erhalten, sich seine Abrechnung in Papierform ausdrucken zu können. Grundlage des Gehalts sind die bestehenden Arbeitsverträge zwischen beiden Parteien sowie die geltenden Tarifverträge.

Die Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, für jeden

Arbeitnehmer

eine gesonderte, monatliche

Gehaltsabrechnung

zu erstellen. In der Praxis werden die Dokumente von den

Lohnbuchhaltung

der Firmen ausgearbeitet. Die Gehaltsabrechnungen enthalten als Ausgangssumme den

Bruttolohn

beziehungsweise das

Bruttogehalt

. Davon werden die

Lohnsteuer

, die

Kirchensteuer

sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und

Pflegeversicherung

abgezogen. Alle diese

Steuern

und Beiträge sind einzeln auszuweisen. Im Ergebnis ergibt sich der

Nettolohn

des Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber auszuzahlen ist.

Gleichzeitig finden sich auf der

Gehaltsabrechnung

eventuelle Abführungen für vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen, Arbeitgeberkredite und Gehaltsvorschüsse. Weiterhin enthalten alle Gehaltsabrechnungen die kumulierten Jahresumsätze des

Brutto

- und Nettolohns sowie der

Steuern

und

Sozialabgaben

. Alle Gehaltsabrechnungen müssen zusätzlich den Namen, die Adresse und die Betriebsnummer des Arbeitgebers ausweisen. Vom

Arbeitnehmer

müssen ebenfalls der Name und die Anschrift sowie die Rentenversicherungsnummer auf der Abrechnung aufgeführt sein. Auf den Gehaltsnachweisen befindet sich selbstverständlich auch der Zahlungsweg des Nettoeinkommens vom Arbeitgeber zum

Arbeitnehmer

, in der Regel handelt es sich hierbei um eine Überweisung auf das Girokonto des Arbeitnehmers.


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