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Geschäftsführer

Der

Geschäftsführer

vertritt ein Unternehmen (z.B. eine GmbH) im Innen- und Außenverhältnis. Dies bedeutet, dass er die gesamte Verantwortung für das Unternehmen trägt. Die Aufgaben eines Geschäftsführers hängen von der Größe des Unternehmens ab. In kleinen oder mittelständischen Betrieben obliegt ihm häufig die Alleingeschäftsführung. Größere Unternehmen verteilen die Aufgaben häufig auf mehrere Gesellschafter.

Im Innenverhältnis zu den Beschäftigten ist der

Geschäftsführer

für die Führung der Geschäfte verantwortlich. Er entwickelt eine Unternehmensstrategie und ist für die Positionierung des Unternehmens am Markt verantwortlich. Außerdem entscheidet der

Geschäftsführer

über die Neueinstellung und die Entlassung von Personal. Im Außenverhältnis steht dem

Geschäftsführer

die Vertretung zu. Er kann im Namen des Unternehmens Kaufverträge abschließen und bei der Bank einen Kredit beantragen.  

Schließlich hat der

Geschäftsführer

auch die Aufgabe, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn dem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit droht, oder sie überschuldet ist. Kommt der

Geschäftsführer

dieser Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist nicht nach, kann er wegen einer Verschleppung der

Insolvenz

persönlich haftbar gemacht werden.   

Der Gesellschafter-

Geschäftsführer

grenzt sich vom Fremdgeschäftsführer ab.  

Der Gesellschafter-

Geschäftsführer

ist kein

Arbeitnehmer

. Wie die anderen Gesellschafter ist auch er an dem Gewinn und dem Verlust seiner Gesellschaft beteiligt. Außerdem nimmt er an der Gesellschafterversammlung teil. Hier legen die Gesellschafter z.B. fest, wie viel von einem erzielten Jahresgewinn an sie ausgeschüttet wird.    
Der Fremdgeschäftsführer steht in einem sozialversicherungspflichtigen

Arbeitsverhältnis

. Zwischen ihm und dem Unternehmen wird ein

Arbeitsvertrag

vereinbart. Hier wird neben dem Aufgabengebiet auch das

Bruttogehalt

des Fremdgeschäftsführers festgelegt. Am Gewinn und Verlust der Gesellschaft ist er nicht beteiligt.


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