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Gesetzliche Krankenversicherung
Unter dem Begriff 'Gesetzliche
' (GKV) versteht man in Deutschland eine spezielle Art der
Die gesetzliche
Zweck der gesetzlichen
Die Versicherten haben gegenüber der gesetzlichen
Die Finanzierung der gesetzlichen
Gesetzliche Krankenversicherung
' (GKV) versteht man in Deutschland eine spezielle Art der Krankenversicherung
. Gemeinsam mit der Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung bildet die gesetzlicheKrankenversicherung
das deutsche Sozialversicherungssystem und ist ein wesentlicher Baustein des deutschen Gesundheitssystems.Die gesetzliche
Krankenversicherung
ist grundsätzlich für alle in Deutschland lebenden Personen verpflichtend, sofern diese Personen nicht als versicherungsfrei eingestuft sind und im Krankheitsfall auch keinen anderen Anspruch auf finanzielle Absicherung haben. Verpflichtend ist die GKV vor allem fürArbeitnehmer
mit monatlichem Bruttoeinkommen, welches über der Geringfügigkeitsgrenze und unter derVersicherungspflichtgrenze
liegt. Wer in der GKV pflichtversichert ist, unterliegt automatisch auch der Pflichtversicherung zur sozialenPflegeversicherung
.Zweck der gesetzlichen
Krankenversicherung
ist das Erhalten, Wiederherstellen und Verbessern der Gesundheit der Versicherten. Dazu zählt auch das Lindern von gesundheitlichen Beschwerden. Rund 90 Prozent aller in Deutschland lebenden Menschen sind von der gesetzlichenKrankenversicherung
geschützt.Die Versicherten haben gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung
grundsätzlich dieselben Ansprüche auf medizinische Leistungen. Die Leistungen müssen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Das Maß des Notwendigen dürfen die Leistungen nicht überschreiten. Mehrleistungen sind möglich, müssen aber auf gesetzlichen Ermächtigungen beruhen.Die Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung
erfolgt durch Beiträge der Versicherten, wobei hier das sogenannte Solidaritätsprinzip angewendet wird. Das bedeutet, dass bei der gesetzlichenKrankenversicherung
die Höhe der Beiträge nach der individuellen Leistungsfähigkeit richtet. Damit erfolgt die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichenKrankenversicherung
nach einem anderen Prinzip als bei der privatenKrankenversicherung
, wo die Beiträge nach dem individuellen Krankheitsrisiko berechnet werden.zurück