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Hartz IV

Das Hartz-IV-Gesetz war das letzte von vier Gesetzespaketen, die in der rot-grünen Regierungszeit zwischen 2003 und 2005 in Kraft traten. Die eigentlich “Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes” genannten Maßnahmen trugen den Namen des ehemaligen Personalchefs von Volkswagen, Dr. Peter Hartz, der die vom damaligen Bundeskanzler Schröder ins Leben gerufene Kommission “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” leitete. In der Fachsprache handelte es sich hierbei allerdings um das

Arbeitslosengeld

II (

ALG II

).

Die wichtigste Änderung des von dem 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Gesetzes war die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und

Sozialhilfe

zu einer sogenannten Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Sinn dieser Maßnahmen war, gerade Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, indem man sie durch die Bundesagentur für

Arbeit

besser betreute und sie durch Förderprogramme für den ersten Arbeitsmarkt fit machte. Die Begriffe ‘fördern’ und ‘fordern’ machten so schnell die Runde, zumal das Fordern für die Leistungsempfänger bedeutete, dass sie jede angebotene

Arbeit

annehmen mussten, da sonst eine schmerzhafte Leistungskürzung drohte.

Jedoch konnten Hartz-IV-Bezieher den Regelsatz durch einen Hinzuverdienst erhöhen. Der anrechnungsfreie Grundbetrag lag dabei bei 100 Euro. Denn richtete sich die Höhe der gezahlten Leistungen vor Einführung von Hartz-IV nach dem zuletzt verdienten

Nettoeinkommen

, wurde nunmehr nur noch nach dem Bedarf des Leistungsempfängers gezahlt. Danach erhielt jedes Familienmitglied einen Regelsatz, aus dem der Lebensunterhalt bestritten werden musste. Dieser belieft sich je nach Voraussetzung auf 285 Euro (Kinder 0-5 Jahre) bis 449 Euro (Alleinstehende/Alleinerziehende). Dieser Regelsatz war so errechnet, dass auch Ausgaben für eine neue Waschmaschine, Kleidung oder Schulbücher daraus zu finanzieren waren, was bei der früheren

Sozialhilfe

nicht der Fall war.
Am 01. Januar 2023 wurde

Hartz IV

vom

Bürgergeld

abgelöst.


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