Nettolohn.de Lexikon

Home-Office

Der Begriff

Home-Office

beschreibt zunächst einfach die

Arbeit

von zu Hause aus. Bestimmte Arbeiten konnten auch früher schon von zu Hause aus erledigt werden. Durch das Internet hat der Begriff eine neue Bedeutung erhalten. Viele

Arbeitnehmer

erledigen einen großen Teil ihrer

Arbeit

mit dem Computer. Da eine Vernetzung mit anderen Mitarbeitern ohne Probleme möglich ist, können diese Arbeiten auch von zu Hause aus erledigt werden.

Ein Recht auf

Home-Office

gibt es derzeit noch nicht. Den Arbeitsplatz legt der Vorgesetzte fest. Allerdings können Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

das

Home-Office

arbeitsvertraglich festlegen.

Beim

Home-Office

gelten die Arbeitszeitvorschriften. Arbeitet der Angestellte täglich acht Stunden, gilt das auch für das

Home-Office

. Der Mitarbeiter sollte während dieser Zeit erreichbar sein. Nach Feierabend und am Wochenende darf er seinen Computer und das Handy ausschalten. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht notwendig.

Meist wird das

Home-Office

als sogenannte alternierende Telearbeit gestaltet. In dieser Form arbeitet der Mitarbeiter abwechselnd in der Firma und zu Hause. Manche Firmen bieten ihren Mitarbeiter keinen festen Platz in der Firma an. Bei der mobilen Telearbeit arbeitet der Angestellte an verschiedenen Orten: zu Hause, im Zug, im Café oder bei Kunden. Grundsätzlich müssen nur der Laptop und ein Internetanschluss vorhanden sein.


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