Private Krankenversicherung Lexikon

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die

Jahresarbeitsentgeltgrenze

(JAEG) ist eine Größe, die für den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung von grundlegender Bedeutung ist. Die Höhe der

Jahresarbeitsentgeltgrenze

entscheidet darüber, ob für jemanden die Versicherungspflicht oder die Versicherungsfreiheit vorliegt. Deshalb wird sie auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet.

In der privaten Krankenversicherung können sich Angestellte nur dann versichern, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Für das Jahr 2024 gelten folgende Richtwerte für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Das Jahreseinkommen muss 69.300 Euro übersteigen bzw. das Monatseinkommen muss über 5.775 Euro liegen. Jedes Jahr zu Beginn wird die

Jahresarbeitsentgeltgrenze

neu festgelegt. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte, die regelmäßig gezahlt werden, wie Sonderzahlungen in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Nicht dazu zählen Gehaltsbestandteile wie die Überstundenentlohnung oder Fahrtkostenersatzleistungen und alle Zuschläge für Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit.

Erst wenn vorauszusehen ist, dass diese Grenze dauerhaft in den folgenden 12 Monaten wird, ist ein Angestellter versicherungsfrei. Das heißt, er kann wählen, ob er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert oder ob er einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitritt. Sollte sich das Gehalt verringern, entweder durch den Verlust oder den Wechsel des Arbeitsplatzes, muss der Angestellte sofort in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn dabei die

Jahresarbeitsentgeltgrenze

unterschritten wird.


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