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Kinderfreibeträge
Die
In der
Ist der
In Ausnahmefällen wird einer Person auch der volle
Kinderfreibeträge
können alternativ zumKindergeld
in Anspruch genommen werden. Dies ist vor allem lohnenswert für Eltern, die ein höheresEinkommen
erzielen. DieKinderfreibeträge
wirken sich nur in der jährlichenEinkommensteuererklärung
aus. Die Höhe des Kinderfreibetrags beträgt je Kind 6.384 Euro für beide Elternteile.In der
Einkommensteuererklärung
ist die Anlage ‘Kinder’ enthalten. VomFinanzamt
wird automatisch geprüft, ob für den Steuerpflichtigen dasKindergeld
oder derKinderfreibetrag
günstiger ist. Dabei werden Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten berücksichtigt.Ist der
Kinderfreibetrag
für die Familie voll ausgelastet, wird dieser alsFreibetrag
vom zu versteuerndenEinkommen
abgezogen. In dem Fall muss dasKindergeld
dann zurückgezahlt werden, da der Steuerpflichtige mit Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages finanzielle Vorteile in derSteuererklärung
erzielt.In Ausnahmefällen wird einer Person auch der volle
Kinderfreibetrag
gewährt, wenn- ein Elternteil verstorben ist
- der Wohnort des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann
- der Vater nicht festzustellen ist
- bei Auslandaufenthalt ein Elternteil nur beschränkt steuerpflichtig ist
- zwischen Kind und dem Steuerpflichtigen ein Pflegschaftsverhältnis besteht
Kinderfreibeträge
sind auch zulässig, wenn sich das Kind im Ausland aufhält. Um hierbei die Ermäßigung festzustellen, nutzt dasFinanzamt
zur Berechnung die Ländergruppeneinteilung.zurück