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Kinderfreibetrag

Der

Kinderfreibetrag

ist eine steuerliche Größe, die gesetzlich mit der Zahlung des Kindergeldes verbunden ist. Ähnlich wie bei den Erwachsenen, die Anspruch auf ein steuerfreies

Existenzminimum

haben, wird auch das

Einkommen

der Eltern in Höhe des Mindestbedarfs, die ein Kind hat, steuerlich freigestellt. Für jedes Kind beträgt dieser

Kinderfreibetrag

6.384 Euro für beide Eltern gemeinsam. Das ist der Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt, Erziehung und

Ausbildung

.

Der

Kinderfreibetrag

wird aber nicht bei der monatlichen Steuerlast der Eltern berücksichtigt. Eltern mit Kindern zahlen die gleichen

Steuern

wie Ehepaare, die keine Kinder haben. Anstelle dessen bekommen die Eltern das staatliche

Kindergeld

ausgezahlt, was nichts anderes als die steuerliche Freistellung des kindlichen Existenzminimums darstellt.

Bei der

Veranlagung

zur

Einkommensteuer

nach Ablauf eines Kalenderjahres prüft das

Finanzamt

automatisch, was für die Eltern besser ist -

Kindergeld

oder

Kinderfreibetrag

. Gerade bei besserverdienenden Eltern kann es sinnvoll sein, den

Kinderfreibetrag

anzusetzen. Dennoch sollten Eltern immer das

Kindergeld

beantragen und sich auszahlen lassen, weil das

Finanzamt

dieses vom

Kinderfreibetrag

abzieht, auch wenn die Eltern es nicht in Anspruch genommen haben. In der Regel erfolgt durch die Zahlung des Kindergeldes eine ausreichende steuerliche Freistellung. Gerade in Familien, in denen die Eltern weniger

Geld verdienen

, werden sie durch die Zahlung des Kindergeldes deutlich besser gestellt, als das über den

Kinderfreibetrag

der Fall wäre.

In der Vergangenheit wurde schon oft darüber diskutiert, das

Kindergeld

und den

Kinderfreibetrag

in der jetzt bestehenden Form abzuschaffen und anstelle dessen einen Kindergrundfreibetrag einzuführen. Bisher ist jedoch nichts dergleichen entschieden.


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