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Kindergeld
Beim
Das
Das
Kindergeld
handelt es sich um einen monatlichen staatlichen Zuschuss für Eltern, der grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vomEinkommen
und liegt in Deutschland bei 292 Euro pro Kind. DasKindergeld
wird monatlich auf ein deutsches Bankkonto überwiesen, das Datum der Auszahlung macht sich an der Endziffer der Kindergeldnummer fest.Das
Kindergeld
kann ab dem Datum der Geburt bei der örtlichen Familienkasse beantragt werden. Zur Antragstellung muss die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden, sie dient als Lebensnachweis. In der Regel ergeht der Kindergeldbescheid nach vier bis sechs Wochen und die Leistungen werden rückwirkend ab der Geburt des Kindes ausgezahlt. Den Antrag aufKindergeld
müssen die erziehungsberechtigten Personen, in der Regel beide Elternteile, unterschreiben und einreichen. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben einen Anspruch aufKindergeld
, wenn das Kind dauerhaft in deren Haushalt lebt.Das
Kindergeld
wird zunächst bis zur Volljährigkeit gezahlt, in Ausnahmefällen ist auch eine Bewilligung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Kind mit Eintritt der Volljährigkeit noch zur Schule geht, in derAusbildung
ist oder ein Studium aufgenommen hat und kein eigenes ausreichendesEinkommen
zur Verfügung steht. Nur wenn eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung bei der Familienkasse vorgelegt und ein Fortzahlungsantrag gestellt wird, kann dasKindergeld
nach dem 18. Geburtstag weiterhin an die Erziehungsberechtigten gezahlt werden. In Einzelfällen kann eine Auszahlung an das Kind erfolgen, hierfür müssen die Eltern eine Abtretungserklärung ausfüllen und bei der Familienkasse einreichen.zurück