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Kindergeld

Beim

Kindergeld

handelt es sich um einen monatlichen staatlichen Zuschuss für Eltern, der grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes ist unabhängig vom

Einkommen

und liegt in Deutschland bei 292 Euro pro Kind. Das

Kindergeld

wird monatlich auf ein deutsches Bankkonto überwiesen, das Datum der Auszahlung macht sich an der Endziffer der Kindergeldnummer fest.

Das

Kindergeld

kann ab dem Datum der Geburt bei der örtlichen Familienkasse beantragt werden. Zur Antragstellung muss die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden, sie dient als Lebensnachweis. In der Regel ergeht der Kindergeldbescheid nach vier bis sechs Wochen und die Leistungen werden rückwirkend ab der Geburt des Kindes ausgezahlt. Den Antrag auf

Kindergeld

müssen die erziehungsberechtigten Personen, in der Regel beide Elternteile, unterschreiben und einreichen. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben einen Anspruch auf

Kindergeld

, wenn das Kind dauerhaft in deren Haushalt lebt.

Das

Kindergeld

wird zunächst bis zur Volljährigkeit gezahlt, in Ausnahmefällen ist auch eine Bewilligung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Kind mit Eintritt der Volljährigkeit noch zur Schule geht, in der

Ausbildung

ist oder ein Studium aufgenommen hat und kein eigenes ausreichendes

Einkommen

zur Verfügung steht. Nur wenn eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung bei der Familienkasse vorgelegt und ein Fortzahlungsantrag gestellt wird, kann das

Kindergeld

nach dem 18. Geburtstag weiterhin an die Erziehungsberechtigten gezahlt werden. In Einzelfällen kann eine Auszahlung an das Kind erfolgen, hierfür müssen die Eltern eine Abtretungserklärung ausfüllen und bei der Familienkasse einreichen.


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