Private Krankenversicherung Lexikon
Kindergeldantrag
Der
Beim
Die
Kindergeldantrag
wird in Deutschland grundsätzlich schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt, für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist die Vergütungsstelle gleichzeitig die Familienkasse. Besteht nach demKindergeldantrag
Anspruch darauf, beläuft sich in Deutschland das Kindergeld auf 250 Euro, gemäß § 66 Abs. 1 EStG oder § 6 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz. Der Anspruch besteht monatlich, wenn mindestens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, aber 4 Jahre nach der Entstehung kann der Kindergeldanspruch gemäß § 45 SGB I verjähren.Beim
Kindergeldantrag
behinderter Kinder über 27 Jahren muss ein gültiger Schwerbehindertenausweis und ein Attest des Arztes über den Beginn der Behinderung vorliegen. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit prüft in bestimmten Abständen, ob dieVoraussetzungen
für denKindergeldantrag
noch gegeben sind und die Kindergeldhöhe richtig ausgezahlt wird. Der Empfänger des Kindergeldes ist nach § 60 SGB I verpflichtet, alle Änderungen, nachdem derKindergeldantrag
genehmigt wurde, zu melden. Wenn derKindergeldantrag
bei der Familienkasse eingeht, muss das Vorhandensein der Kinder durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden und der Wohnsitz der Kinder muss in Deutschland, der EU oder dem EWR liegen.Die
Auszahlung
des Kindergeldes erfolgt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nachdem derKindergeldantrag
genehmigt wurde. Das Kindergeld wird auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich das Kind in der Schul- bzw. Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Darüber hinaus kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezogen werden, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist und nicht mehr als eine geringfügige Tätigkeit ausübt.zurück