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Kirchensteuer
Öffentlich-rechtlicher Natur ist die Zwangsabgabe in Form der
Damit es zur Erhebung der
Jeder ist bei der Religionsgemeinschaft oder kirchensteuererhebenden Stelle kirchensteuerpflichtig, der er angehört. Nun gibt es auch den Fall, dass Ehepartner verschiedenen Konfessionen zugehörig sein können. Dabei wird für die Berechnung der
Kirchensteuer
. Dazu wurden die Religionsgemeinschaften als so genannte Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Durch diese wird dieKirchensteuer
, die auf dem Gehaltszettel steht, bei den Mitgliedern der Gemeinde geltend gemacht. Finanziert werden sollen damit die Aufgaben der Religionsgemeinschaften.Damit es zur Erhebung der
Kirchensteuer
kommen kann, greifen mehrere gesetzliche Regelungen ineinander über. So sind dies unter anderem die Verfassungen der Länder sowie deren Kirchensteuergesetze. Eine grundlegende Regelung ist beispielsweise auch in Artikel 140 des Grundgesetzes enthalten. Den gesamten Beitrag, der im Jahr anKirchensteuer
gezahlt wurde, kann im Rahmen der Erklärung zumLohnsteuerjahresausgleich
geltend machen. Er wird dabei alsSonderausgabe
berücksichtigt, die keiner Kürzung unterliegt. Beachtet werden sollte hierbei allerdings derKinderfreibetrag
, der angerechnet wird.Jeder ist bei der Religionsgemeinschaft oder kirchensteuererhebenden Stelle kirchensteuerpflichtig, der er angehört. Nun gibt es auch den Fall, dass Ehepartner verschiedenen Konfessionen zugehörig sein können. Dabei wird für die Berechnung der
Kirchensteuer
ein anderer Weg gewählt. Das ehelicheEinkommen
wird entsprechend dem Einkommensteuersplitting geteilt. Es kommt darauf an, welcher Ehepartner Mitglied in der Gemeinde ist, die dieKirchensteuer
erhebt. Nach dessenEinkommen
wird dieKirchensteuer
berechnet. Da es aufgrund der Berechnung gerade bei Alleinverdienern in einer Familie oft zu Austritten aus der Kirche kommt, wird inzwischen von einigen Landeskirchen und katholischen Bistümern ein Kirchgeld erhoben. Dies ist unabhängig von derLohnsteuer
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