Nettolohn.de Lexikon

Krankenkassenwechsel

Ein

Krankenkassenwechsel

ist bei Pflichtversicherten ohne Probleme möglich. Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von mindestens zwölf Monaten. Ein früherer Wechsel ist möglich, wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. Bei Familienversicherten, die ins Arbeitsleben eintreten und sich selbst versichern müssen, ist ein Wechsel ebenfalls ohne Probleme möglich.

Seit dem Januar 2021 ist eine

Kündigung

durch den Versicherungsnehmer nicht mehr notwendig, es genügt, wenn sie oder er einen Antrag bei der neuen Kasse stellt. Die Gesellschaften kommunizieren untereinander und führen den Wechsel durch. Eine

Kündigung

ist nur beim Wechsel in eine Privatversicherung notwendig.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Stellt der

Arbeitnehmer

im April den Beitrittsantrag, wird dieser zum 1. Juli gültig. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn die neue Gesellschaft diesen zustimmt. Es kommt also zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Eine Sonderregelung gibt es beim Arbeitsplatzwechsel. Hier ist eine außerordentliche

Kündigung

innerhalb von vierzehn Tagen nach Arbeitsbeginn möglich. Der

Arbeitnehmer

teilt seinem Chef den Wechsel formlos mit, dieser erhält eine elektronische Mitteilung von der neuen Krankenkasse.

Bei einem Wechsel der Versicherung zahlt die neue Gesellschaft bereits begonnene Behandlungen. Hat eine Therapie noch nicht angefangen, liegt jedoch schon ein Antrag vor, muss dieser unter Umständen noch einmal eingereicht werden.


zurück