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Krankenkassenwechsel
Ein
Seit dem Januar 2021 ist eine
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Stellt der
Bei einem Wechsel der Versicherung zahlt die neue Gesellschaft bereits begonnene Behandlungen. Hat eine Therapie noch nicht angefangen, liegt jedoch schon ein Antrag vor, muss dieser unter Umständen noch einmal eingereicht werden.
Krankenkassenwechsel
ist bei Pflichtversicherten ohne Probleme möglich. Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von mindestens zwölf Monaten. Ein früherer Wechsel ist möglich, wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. Bei Familienversicherten, die ins Arbeitsleben eintreten und sich selbst versichern müssen, ist ein Wechsel ebenfalls ohne Probleme möglich.Seit dem Januar 2021 ist eine
Kündigung
durch den Versicherungsnehmer nicht mehr notwendig, es genügt, wenn sie oder er einen Antrag bei der neuen Kasse stellt. Die Gesellschaften kommunizieren untereinander und führen den Wechsel durch. EineKündigung
ist nur beim Wechsel in eine Privatversicherung notwendig.Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Stellt der
Arbeitnehmer
im April den Beitrittsantrag, wird dieser zum 1. Juli gültig. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn die neue Gesellschaft diesen zustimmt. Es kommt also zu keiner Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Eine Sonderregelung gibt es beim Arbeitsplatzwechsel. Hier ist eine außerordentlicheKündigung
innerhalb von vierzehn Tagen nach Arbeitsbeginn möglich. DerArbeitnehmer
teilt seinem Chef den Wechsel formlos mit, dieser erhält eine elektronische Mitteilung von der neuen Krankenkasse.Bei einem Wechsel der Versicherung zahlt die neue Gesellschaft bereits begonnene Behandlungen. Hat eine Therapie noch nicht angefangen, liegt jedoch schon ein Antrag vor, muss dieser unter Umständen noch einmal eingereicht werden.
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