Private Krankenversicherung Lexikon
Krankenversicherung Rentner
Die
Rentner, die in Deutschland leben und eine deutsche Rente beziehen, unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die deutsche
Rentner, die nicht versicherungspflichtig sind, können auf
Krankenversicherung Rentner
(KVdR) ist einePflichtversicherung
für Rentner und Rentenantragsteller, die für eine bestimmte Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren (Vorversicherungszeit). Die Mitgliedschaft derKrankenversicherung Rentner
beginnt gemäß § 186 Abs. 9 SGB V mit dem Tag der Stellung des Rentenantrages.Rentner, die in Deutschland leben und eine deutsche Rente beziehen, unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die deutsche
Krankenversicherung Rentner
ist zwar einePflichtversicherung
, allerdings muss eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein. Wird diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, hat sich der Rentner anderweitig zu versichern.Rentner, die nicht versicherungspflichtig sind, können auf
Antrag
einen Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen, wenn diese der deutschen Aufsicht oder der eines Mitgliedstaates unterliegt. Der Beitragszuschuss zurKrankenversicherung Rentner
muss separat beantragt werden.zurück