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Krankenversicherung

Die

Krankenversicherung

soll dazu beitragen, dass die Folgen aufgrund von Erkrankung, der Vorsorge von Krankheiten und bei Schwangerschaft so angenehm wie möglich ausfallen und nicht zu einem Risiko werden. Dazu gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen. Im Rahmen der gesetzlichen

Krankenversicherung

gibt es die Möglichkeit der Versicherungspflicht, sowie die freiwillige Mitgliedschaft und das Wahlrecht.

Wer gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, gilt als versicherungspflichtig. Dabei darf die Höhe des Arbeitsentgelts, welches der

Arbeitnehmer

erhält, den Betrag von etwa 69.300 Euro jährlich nicht überschreiten, da die Versicherungspflicht dann erlischt. Zu den gesetzlich Pflichtversicherten zählen auch die Personen, die zeitweilig

Arbeitslosengeld

I,

Bürgergeld

oder Unterhaltszahlungen erhalten. Freiwillig in der gesetzlichen

Krankenversicherung

können beispielsweise Personen sein, die schwer behindert sind. Jedoch ist hier die Voraussetzung, dass bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind.

Mitglied in einer privaten

Krankenversicherung

kann sein, wer nicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen

Krankenversicherung

verpflichtet ist. Gewählt wurde der Beitritt zur privaten

Krankenversicherung

aufgrund einer eigenen Entscheidung. Die Berechnung des zu zahlenden Beitrags für das Versicherungsverhältnis richtet sich nach den gesundheitlichen Voraussetzungen des zu Versichernden. Zwei dieser Kriterien sind hierbei das Eintrittsalter der Person sowie deren Gesundheitszustand.

Während es in der gesetzlichen

Krankenversicherung

möglich ist, Angehörige im Rahmen einer Familienversorgung mitzuversichern, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bei der privaten

Krankenversicherung

gänzlich unbekannt. Wartezeiten für den Erhalt von Leistungen sind bei der gesetzlichen

Krankenversicherung

nicht vorhanden, da der Versicherungsschutz mit dem Moment des Eintritts beginnt. Dagegen kann es bei der privaten

Krankenversicherung

zu Wartezeiten kommen, bevor einige Leistungen in Anspruch genommen werden können.


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