Nettolohn.de Lexikon
Krankenversicherung
Die
Wer gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, gilt als versicherungspflichtig. Dabei darf die Höhe des Arbeitsentgelts, welches der
Mitglied in einer privaten
Während es in der gesetzlichen
Krankenversicherung
soll dazu beitragen, dass die Folgen aufgrund von Erkrankung, der Vorsorge von Krankheiten und bei Schwangerschaft so angenehm wie möglich ausfallen und nicht zu einem Risiko werden. Dazu gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen. Im Rahmen der gesetzlichenKrankenversicherung
gibt es die Möglichkeit der Versicherungspflicht, sowie die freiwillige Mitgliedschaft und das Wahlrecht.Wer gegen Zahlung eines Arbeitsentgelts bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, gilt als versicherungspflichtig. Dabei darf die Höhe des Arbeitsentgelts, welches der
Arbeitnehmer
erhält, den Betrag von etwa 69.300 Euro jährlich nicht überschreiten, da die Versicherungspflicht dann erlischt. Zu den gesetzlich Pflichtversicherten zählen auch die Personen, die zeitweiligArbeitslosengeld
I,Bürgergeld
oder Unterhaltszahlungen erhalten. Freiwillig in der gesetzlichenKrankenversicherung
können beispielsweise Personen sein, die schwer behindert sind. Jedoch ist hier die Voraussetzung, dass bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind.Mitglied in einer privaten
Krankenversicherung
kann sein, wer nicht zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichenKrankenversicherung
verpflichtet ist. Gewählt wurde der Beitritt zur privatenKrankenversicherung
aufgrund einer eigenen Entscheidung. Die Berechnung des zu zahlenden Beitrags für das Versicherungsverhältnis richtet sich nach den gesundheitlichen Voraussetzungen des zu Versichernden. Zwei dieser Kriterien sind hierbei das Eintrittsalter der Person sowie deren Gesundheitszustand.Während es in der gesetzlichen
Krankenversicherung
möglich ist, Angehörige im Rahmen einer Familienversorgung mitzuversichern, ist eine beitragsfreie Familienversicherung bei der privatenKrankenversicherung
gänzlich unbekannt. Wartezeiten für den Erhalt von Leistungen sind bei der gesetzlichenKrankenversicherung
nicht vorhanden, da der Versicherungsschutz mit dem Moment des Eintritts beginnt. Dagegen kann es bei der privatenKrankenversicherung
zu Wartezeiten kommen, bevor einige Leistungen in Anspruch genommen werden können.zurück