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Kündigung
Unter einer
Bei einer ordentlichen bzw. fristgerechten
Bei einer außerordentlichen oder fristlosen
Mit einer Änderungskündigung kann das Vertragsverhältnis unter Änderung der Vertragsbedingungen fortgesetzt werden. Man findet diese Sonderform der
Kündigung
versteht man in Deutschland die einseitige Beendigung eines Schuldverhältnisses, deren Gestaltungsgeschäft aus einer einseitigen Willenserklärung besteht. Ihre Wirkung tritt mit dem Eingang beim Vertragspartner ein. Grundsätzlich ist eineKündigung
bedingungsfeindlich. Sie ist dann wirksam, wenn dem Kündigenden ein Kündigungsrecht zusteht, wobei Frist und Form zu beachten sind. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und außerordentlichenKündigung
. Darüber hinaus existiert eine Sonderform derKündigung
- die Änderungskündigung.Bei einer ordentlichen bzw. fristgerechten
Kündigung
wird das Vertragsverhältnis unter der Berücksichtigung einer Frist beendet. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen unterscheiden sich dabei sehr stark je nach Vertragsart und sind im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis geregelt.Bei einer außerordentlichen oder fristlosen
Kündigung
handelt es sich um die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne einer Kündigungsfrist. Nach dem § 314 BGB muss zur Vollziehung der vorzeitigen Vertragsbeendigung ein wichtiger Grund vorgelegt werden. Liegt ein Grund vor, ist eine außerordentlicheKündigung
immer möglich und darf nicht durch Vereinbarung oder den Vertrag ausgeschlossen werden.Mit einer Änderungskündigung kann das Vertragsverhältnis unter Änderung der Vertragsbedingungen fortgesetzt werden. Man findet diese Sonderform der
Kündigung
hauptsächlich bei Arbeits- und Mietverträgen, wobei das Kündigungsschutzgesetz einen besonderen Arbeitnehmerschutz vorsieht. Bei einer Ablehnung des Angebots zur Fortsetzung des geänderten Vertragsverhältnisses oder einer Erklärung dieses Angebots für ungültig, führt die Änderungskündigung zum Beenden des Vertragsverhältnisses. Somit ist ihre Wirksamkeit von einer Erklärung des Partners abhängig. Eine Teilkündigung bezieht sich ausschließlich auf einen Vertragsteil und ist von der Änderungskündigung abzugrenzen.zurück