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Kündigungsfristen
Ob Sie als Unternehmer tätig sind oder als
Befristete Arbeitsverhältnisse können zwar auch unter Berücksichtigung von
Festgelegt wurden die Regelungen zu den
Je länger das Beschäftigungsverhältnis dauert, desto mehr dehnen sich die einzuhaltenden
Arbeitnehmer
in einem Unternehmen, auf jeden Fall sollten Sie die Bedeutung derKündigungsfristen
kennen. Die Länge der Beschäftigungszeit in einem Unternehmen entscheidet über dieKündigungsfristen
für einArbeitsverhältnis
, die in der Regel bei einerKündigung
eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.Befristete Arbeitsverhältnisse können zwar auch unter Berücksichtigung von
Kündigungsfristen
beendet werden, aber da diese Arbeitsverhältnisse generell in der Form abgeschlossen wurden, dass dasArbeitsverhältnis
an einem bestimmten Tag endet, bedarf es hierbei keinerKündigung
und somit keiner Einhaltung einer Kündigungsfrist.Festgelegt wurden die Regelungen zu den
Kündigungsfristen
imArbeitsvertrag
, dem jeweils zuständigenTarifvertrag
und im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Wochen kann daher ein Beschäftigungsverhältnis, welches sich in der Probe befindet, jeden Tag beendet werden. Bei den Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als zwei Jahren betragen dieKündigungsfristen
vier Wochen. DasArbeitsverhältnis
kann hierbei zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden.Je länger das Beschäftigungsverhältnis dauert, desto mehr dehnen sich die einzuhaltenden
Kündigungsfristen
aus. Während bei Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von zwei bis fünf Jahren die Frist bei einem Monat liegt, beträgt die Frist für eine Tätigkeit von mehr als 20 Jahren sieben Monate. Bei einer Überreichung derKündigung
ist zu beachten, dass dieKündigungsfristen
zwischen dem Zugang derKündigung
und dem letzten Tag derArbeit
eingehalten werden. Liegt jedoch ein grober Verstoß des Arbeitnehmers vor, der eine fristloseKündigung
rechtfertigt, so ist die Einhaltung von Fristen hierbei nicht erforderlich.zurück