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Kündigungsfristen

Ob Sie als Unternehmer tätig sind oder als

Arbeitnehmer

in einem Unternehmen, auf jeden Fall sollten Sie die Bedeutung der

Kündigungsfristen

kennen. Die Länge der Beschäftigungszeit in einem Unternehmen entscheidet über die

Kündigungsfristen

für ein

Arbeitsverhältnis

, die in der Regel bei einer

Kündigung

eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.

Befristete Arbeitsverhältnisse können zwar auch unter Berücksichtigung von

Kündigungsfristen

beendet werden, aber da diese Arbeitsverhältnisse generell in der Form abgeschlossen wurden, dass das

Arbeitsverhältnis

an einem bestimmten Tag endet, bedarf es hierbei keiner

Kündigung

und somit keiner Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Festgelegt wurden die Regelungen zu den

Kündigungsfristen

im

Arbeitsvertrag

, dem jeweils zuständigen

Tarifvertrag

und im § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Innerhalb der Kündigungsfrist von zwei Wochen kann daher ein Beschäftigungsverhältnis, welches sich in der Probe befindet, jeden Tag beendet werden. Bei den Kündigungen von Arbeitsverhältnissen mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als zwei Jahren betragen die

Kündigungsfristen

vier Wochen. Das

Arbeitsverhältnis

kann hierbei zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden.

Je länger das Beschäftigungsverhältnis dauert, desto mehr dehnen sich die einzuhaltenden

Kündigungsfristen

aus. Während bei Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von zwei bis fünf Jahren die Frist bei einem Monat liegt, beträgt die Frist für eine Tätigkeit von mehr als 20 Jahren sieben Monate. Bei einer Überreichung der

Kündigung

ist zu beachten, dass die

Kündigungsfristen

zwischen dem Zugang der

Kündigung

und dem letzten Tag der

Arbeit

eingehalten werden. Liegt jedoch ein grober Verstoß des Arbeitnehmers vor, der eine fristlose

Kündigung

rechtfertigt, so ist die Einhaltung von Fristen hierbei nicht erforderlich.


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