Nettolohn.de Lexikon
Kündigungsschutz
Der
Eine Sozialauswahl verpflichtet den Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen, solche
Vor verhaltensbedingten Kündigungen ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der
Personenbedingte Kündigungen werden oftmals aufgrund von langen Fehlzeiten des Arbeitnehmers, z.B. aufgrund von Krankheit, ausgesprochen. Die Fehlzeiten müssen vom Arbeitgeber entsprechend protokolliert und zudem eine negative Prognose für die Zukunft gestellt werden. Dies ist bei chronischen Erkrankungen in der Regel der Fall.
Kündigungsschutz
ist ein fester Bestandteil im deutschenArbeitsrecht
und dient in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor einerKündigung
seitens des Arbeitgebers. Laut Gesetz können nur einige Punkte als ausreichender Kündigungsgrund genannt werden. Dies betrifft personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Umstände.Eine Sozialauswahl verpflichtet den Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen, solche
Arbeitnehmer
auszuwählen, die aufgrund ihrer sozialen Situation keine unzumutbare Härte durch dieKündigung
erfahren. So werden in der Regel alleinstehende und kinderloseArbeitnehmer
eher gekündigt als verheirateteArbeitnehmer
, die eigene Kinder haben. Zudem muss der Abbau der entsprechenden Stelle vom Arbeitgeber hinreichend begründet werden.Vor verhaltensbedingten Kündigungen ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der
Arbeitnehmer
zumindest eine vorherige schriftlicheAbmahnung
zugestellt bekommen hat, in der er auf das jeweilige Fehlverhalten aufmerksam gemacht wird. DerArbeitnehmer
soll somit die Möglichkeit bekommen, sein Verhalten zu überdenken und zu ändern. DieKündigung
soll hierbei als letzte Instanz für den Arbeitgeber dienen.Personenbedingte Kündigungen werden oftmals aufgrund von langen Fehlzeiten des Arbeitnehmers, z.B. aufgrund von Krankheit, ausgesprochen. Die Fehlzeiten müssen vom Arbeitgeber entsprechend protokolliert und zudem eine negative Prognose für die Zukunft gestellt werden. Dies ist bei chronischen Erkrankungen in der Regel der Fall.
Kündigungsfristen
werden stets imArbeitsvertrag
, der die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses dokumentiert, schriftlich festgehalten. Hier werden zudem die Voraussetzungen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (also fristlosen)Kündigung
aufgeführt. Bestimmte Personengruppen unterliegen zudem einem besonderenKündigungsschutz
. Hierzu zählen beispielsweise schwerbehinderteArbeitnehmer
. Hierbei muss das zuständige Integrationsamt zwingend derKündigung
zustimmen. Werdende Mütter dürfen ebenso bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden.zurück