Private Krankenversicherung Lexikon

Kur

Als

Kur

wird der Aufenthalt in einer speziellen Kureinrichtung bezeichnet, die zur Prävention möglich auftretender Krankheiten oder zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes dient. Darüber hinaus werden immer häufiger Rehabilitationsmaßnahmen in Form einer

Kur

durchgeführt oder die

Kur

findet direkt nach einem Krankenhausaufenthalt statt.

In der Regel kommt für ein Großteil der Kosten einer

Kur

sowohl die gesetzliche, als auch die private Krankenversicherung auf. Allerdings muss die

Kur

vorher von der jeweiligen Krankenversicherung genehmigt werden. Vorher hat der behandelnde Arzt des Patienten der jeweiligen Versicherung eine schriftliche Empfehlung zur

Kur

auszuhändigen. Danach wird die vom Arzt vorgeschlagene

Kur

durch die medizinische Abteilung der Krankenversicherung geprüft und entschieden, ob die Finanzierung akzeptiert wird. Sollte die

Kur

abgelehnt werden, kann der Patient Widerspruch dagegen einlegen.

Obwohl Krankenversicherungen meistens für die

Kur

aufkommen, fallen oft weitere Kosten für den Patienten selbst an. Die medizinischen Behandlungen in der

Kur

werden meistens komplett erstattet, allerdings muss der Patient für die Unterbringung einen nicht unerheblichen Teil selber tragen. Dieser Kostenanteil führt häufig daher, dass medizinische Kuraufenthalte in sehr gut ausgestatteten und modernen Einrichtungen stattfinden.


zurück