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Kurzarbeitergeld
Um einen Zeitraum mit weniger Arbeitsanfall auszugleichen, kann die Gewährung von
Damit diese Zahlung gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der zuständigen
Von der
Das
In der Regel wird das
Kurzarbeitergeld
erfolgen. Diese Leistung derArbeitslosenversicherung
ist im Sozialgesetzbuch III verankert und wird an Personen gezahlt, die vonKurzarbeit
betroffen sind. Eine der typischen Branchen, in denen es häufig zur Zahlung dieser Gelder kommt, ist die Baubranche.Damit diese Zahlung gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der zuständigen
Arbeitsagentur
muss der Ausfall vonArbeit
zunächst schriftlich angezeigt werden. Bestätigt werden sollte dies in schriftlicher Form, als Anlage zur Anzeige, durch eine Stellungnahme des Betriebsrates. Dem anschließend sollte der Antrag auf Gewährung vonKurzarbeitergeld
folgen.Von der
Kurzarbeit
muss mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein, wobei der Zeitraum mehr als vier Wochen umfassen sollte. Der Arbeitsausfall muss zudem unvermeidbar sein und darf nur vorübergehend bestehen. Vermeidbar ist ein Arbeitsausfall zum Beispiel, wenn dieser branchen- oder saisonbedingt regelmäßig auftritt oder wenn dieser durch Gewährung von Urlaub vermieden werden kann.Das
Kurzarbeitergeld
wird von der Bundesagentur fürArbeit
direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Dieser muss die erhaltenen Leistungen an seineArbeitnehmer
weitergeben. Für vonKurzarbeit
betroffene Beschäftigte mit Kindern beträgt die Leistung 67% der Differenz des üblichen Nettoentgelts bis zum tatsächlich vom Arbeitgeber geleisteten Ist-Entgelt, während die Höhe bei Leistungsempfängern ohne Kinder 60% derselben Differenz beträgt.In der Regel wird das
Kurzarbeitergeld
für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gewährt und kann längstens 12 Monate, unter gewissen Voraussetzungen höchstens 24 Monate gewährt werden.zurück