Private Krankenversicherung Lexikon

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

ist die kurzfristige Pflege eines pflegebedürftigen Menschen, die als Zwischenlösung oder aufgrund eine Notalls benötigt wird, wobei der Pflegebedürftige maximal 56 Tage in ein

Pflegeheim

aufgenommen und von medizinisch geschultem Pflegepersonal betreut wird. Die

Kurzzeitpflege

kann unterschiedliche Gründe haben. Oft werden Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt mittels

Kurzzeitpflege

betreut, da die häuslichen Bedingungen in der Regel nicht ausreichen, damit der Patient fachgerecht versorgt werden kann. Aber auch Pflegebedürftige, bei denen die Angehörigen in Urlaub fahren, werden immer häufiger für bestimmte Zeit zur

Kurzzeitpflege

gebracht. Voraussetzung für den Erhalt der

Kurzzeitpflege

ist der

Pflegegrad

2.

Der größte Teil der

Kurzzeitpflege

wird durch Altenheime oder Kurzzeitheime abgedeckt, darüber hinaus existieren spezielle Pflegewohnungen, die von Sozialstationen betreut werden. Die Kosten der

Kurzzeitpflege

werden von der Pflegeversicherung für einen Zeitraum von 56 Tagen pro Kalenderjahr und einem Höchstbetrag von 1.774 Euro pro Jahr getragen. Allerdings sind das nur die Kosten für medizinische Behandlungen und

Grundpflege

, die Unterkunft ist nicht darin enthalten und muss vom Pflegebedürftigen selber getragen werden.

Um den Standard der

Kurzzeitpflege

zu verbessern, ziehen gerade gesetzlich Versicherte eine private Pflegeversicherung in Betracht, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten und Angehörige weitestgehend zu entlasten. Der

Beitrag

für die private

Zusatzversicherung

ist recht erschwinglich und ermöglicht eine wesentlich bessere Lebensqualität im Falle der

Pflegebedürftigkeit

.


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