Nettolohn.de Lexikon
Lohnabrechnung
Vor einigen Jahrzehnten war es noch nicht unbedingt üblich, das erarbeitete Geld am Ende eines Monats auf das Girokonto des Arbeitnehmers zu überweisen: Direkt aus dem Lohnbüro konnte man sich die Lohntüte abholen, in der sich Bargeld befand. Auf dem beiliegenden Lohnstreifen erfuhr man, wie sich der Betrag zusammen setzte.
Heute werden
Auf der
Am Ende bleibt der
Heute werden
Lohn
undGehalt
ausschließlich auf das Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen, einige staatliche Banken wie zum Beispiel die Sparkassen sind deshalb verpflichtet, jedem Kunden ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob er eine gute Bonität hat oder nicht. Die Lohnstreifen gehören auch der Vergangenheit an. Zu der Überweisung auf das Girokonto gibt es eine ausführlicheLohnabrechnung
auf mindestens einer DIN A4-Seite, weil diese besser zu archivieren und zu vervielfältigen ist als die kleinen, unhandlichen Streifen.Auf der
Lohnabrechnung
findet derArbeitnehmer
zunächst detailliert seinen Bruttoverdienst plus Zuschläge aufgelistet. Auch die vermögenswirksamen Leistungen werden brutto gezahlt, sie unterliegen der vollen Besteuerung und sind sozialversicherungspflichtig. Von der Gesamtsumme wird dann zunächst die an dasFinanzamt
abgeführteLohnsteuer
abgezogen. Ist derArbeitnehmer
Mitglied einer Kirche, muss er je nach Bundesland 8-9% seinerLohnsteuer
alsKirchensteuer
abführen. Auch dies ist auf derLohnabrechnung
ersichtlich. Dann folgt die Auflistung derSozialabgaben
fürKrankenversicherung
,Rentenversicherung
,Arbeitslosenversicherung
undPflegeversicherung
.Am Ende bleibt der
Nettoverdienst
übrig, welcher extra ausgewiesen wird und relevant ist, wenn man Sozialleistungen beantragen oder einen Kredit aufnehmen will. Hat derArbeitnehmer
einen Vertrag abgeschlossen, in den die vermögenswirksamen Leistungen einfließen, wird dieser Betrag vomNettoverdienst
abgezogen. Die verbleibende Summe bekommt derArbeitnehmer
ausgezahlt.zurück