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Lohnpfändung

Kann oder will der Schuldner nicht bezahlen, greifen Gläubiger häufig zum Mittel der

Lohnpfändung

. Das Geld wird dann sofort vom

Lohn

abgezogen und an den Gläubiger überwiesen. Private Gläubiger benötigen einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, bei Ämtern wie dem

Finanzamt

ist das nicht notwendig.

Eine

Lohnpfändung

ist nur bis zu einem

Freibetrag

möglich, dieser hängt von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen ab. Alleinstehende ohne weitere Verpflichtungen dürfen 2024 1.402,28 Euro für sich behalten, der Rest kann gepfändet werden. Die Lohnpfändungstabelle listet die jeweiligen Beträge detailliert auf. Bei einer

Lohnpfändung

sollten alle anderen

Verbindlichkeiten

, außer Miete und andere wichtige Zahlungen, eingestellt werden, da sonst kaum Geld zum Leben bleibt.

Urlaubsgeld

, Gefahrenzulagen oder Spesen dürfen Gläubiger nicht pfänden. Bei einer

Lohnpfändung

sollte der

Arbeitnehmer

unverzüglich seinen Chef informieren, da diese für die

Lohnbuchhaltung

arbeitsaufwändig ist. Eine

Lohnpfändung

ist kein Kündigungsgrund.


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