Nettolohn.de Lexikon
Lohnsteuer
Jeder Erwerbstätige hat im Prinzip die Pflicht, einen Teil seiner Einnahmen als
Die Steuerpflichtigen werden in sechs
Dieser ermittelt durch die Angaben auf der elektronischen
Für den Angestellten ist die
In der Regel können
Steuer
an den Staat abzuführen. DieseEinkommensteuer
stellt einen wichtigen Bestandteil des Staatshaushaltes dar. FürEinkommen
aus nichtselbstständigerArbeit
wird dieEinkommensteuer
in Form derLohnsteuer
abgeführt. Das betrifft alle Arbeiten, die in einemAngestelltenverhältnis
getätigt werden.Die Steuerpflichtigen werden in sechs
Steuerklassen
eingeteilt. DieSteuer
wird dabei erst ab einem gewissenEinkommen
erhoben und die Höhe dieses Betrages schwankt zwischen den sechsSteuerklassen
. Der Angestellte muss sich nicht persönlich um das Abführen derLohnsteuer
kümmern. Das liegt im Aufgabenbereich des Arbeitgebers.Dieser ermittelt durch die Angaben auf der elektronischen
Lohnsteuerkarte
seines Angestellten, zu welcher Steuerklasse dieser zuzuordnen ist. Entsprechend der Steuerklasse und eventuell eingetragenerFreibeträge
kann der Arbeitgeber jeden Monat die fällige Steuersumme berechnen und an dasFinanzamt
abgeben. Die Berechnung erfolgt anhand der regelmäßig aktualisierten Lohnsteuertabelle.Für den Angestellten ist die
Lohnsteuer
insofern interessant, da er unter gewissen Voraussetzungen eine teilweise Rückzahlung fordern kann. Dafür muss eine jährlicheSteuererklärung
gemacht werden. In dieserSteuererklärung
können bestimmte Ausgaben geltend gemacht werden, die dann von der gezahltenLohnsteuer
zurückgefordert werden.In der Regel können
Werbungskosten
undSonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sindWerbungskosten
alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Erhalt des Arbeitsplatzes anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Benzinkosten bei Pendlern.Sonderausgaben
sind zum Beispiel Kosten, die für bestimmte Versicherungen anfallen. Beide Ausgabenformen können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird dann vomFinanzamt
zurückgezahlt.zurück