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Lohnsteuerhilfeverein

Den

Lohnsteuerhilfeverein

gibt es seit 1964. Die Zielsetzung des Vereins ist es, Arbeitnehmern eine Hilfe bei Steuerangelegenheiten anzubieten. Er hilft seinen Mitgliedern bei der Erstellung der

Einkommensteuererklärung

und bei einem

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

. Die Berechnung einer Nachzahlung oder einer Erstattung gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum, ebenso wie die Versendung der Unterlagen an das zuständige

Finanzamt

.

Die Hilfe beschränkt sich auf die Einkommensarten aus nichtselbstständiger

Arbeit

, Renten, Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen und selbst genutztes Wohneigentum. Hinzu kommen noch

Einkünfte

aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und sonstige

Einkünfte

. Die letzten drei Einkunftsarten dürfen den Betrag von 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.

Nach Erhalt des Steuerbescheids prüft der Verein diesen und hilft bei einem Einspruch und bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Dem Mitglied entstehen durch die Hilfe außer dem Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten. Die Beiträge sind dabei nicht für alle Mitglieder gleich, sozial Schwache zahlen weniger.


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