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Lohnsteuerhilfeverein
Den
Die Hilfe beschränkt sich auf die Einkommensarten aus nichtselbstständiger
Nach Erhalt des Steuerbescheids prüft der Verein diesen und hilft bei einem Einspruch und bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Dem Mitglied entstehen durch die Hilfe außer dem Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten. Die Beiträge sind dabei nicht für alle Mitglieder gleich, sozial Schwache zahlen weniger.
Lohnsteuerhilfeverein
gibt es seit 1964. Die Zielsetzung des Vereins ist es, Arbeitnehmern eine Hilfe bei Steuerangelegenheiten anzubieten. Er hilft seinen Mitgliedern bei der Erstellung derEinkommensteuererklärung
und bei einemAntrag auf Lohnsteuerermäßigung
. Die Berechnung einer Nachzahlung oder einer Erstattung gehört ebenfalls zum Leistungsspektrum, ebenso wie die Versendung der Unterlagen an das zuständigeFinanzamt
.Die Hilfe beschränkt sich auf die Einkommensarten aus nichtselbstständiger
Arbeit
, Renten, Versorgungsbezügen, Unterhaltsleistungen und selbst genutztes Wohneigentum. Hinzu kommen nochEinkünfte
aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und sonstigeEinkünfte
. Die letzten drei Einkunftsarten dürfen den Betrag von 18.130 Euro bei Einzelveranlagung und 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.Nach Erhalt des Steuerbescheids prüft der Verein diesen und hilft bei einem Einspruch und bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Dem Mitglied entstehen durch die Hilfe außer dem Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten. Die Beiträge sind dabei nicht für alle Mitglieder gleich, sozial Schwache zahlen weniger.
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