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Lohnsteuerjahresausgleich

Mit dem

Lohnsteuerjahresausgleich

kann sich jeder

Arbeitnehmer

zuviel gezahlte

Lohnsteuer

vom

Finanzamt

erstatten lassen. Der

Lohnsteuerjahresausgleich

wird im Rahmen der

Einkommensteuererklärung

durchgeführt und kann sinnvoll sein, wenn man gemeinsam mit dem Partner veranlagt wird und unterschiedlich hohe

Einkommen

bezogen werden.

Eine Pflicht zum

Lohnsteuerjahresausgleich

besteht unter anderem dann, wenn jemand nicht das gesamte Jahr gearbeitet hat, sondern einen Teil des Jahres

Arbeitslosengeld

oder andere Ersatzleistungen bezogen haben. Diese Transferzahlungen sind zwar nicht immer steuerpflichtig, werden aber zur Berechnung der Steuerschuld mit herangezogen. In einem

Lohnsteuerjahresausgleich

können auch

Sonderausgaben

und weitere Belastungen abgesetzt werden.

Sonderausgaben

, wie Beerdigungskosten oder höhere Krankheitskosten können ebenfalls im

Lohnsteuerjahresausgleich

geltend gemacht werden. Wurden noch weitere

Einkünfte

bezogen, beispielsweise aus vermieteten Objekten oder durch eine

Nebentätigkeit

, sind diese gesondert anzugeben, sonst können vom

Finanzamt

Nachzahlungen festgesetzt werden.

Die

Einkommensteuererklärung

ist in der Regel bis zum 31. Oktober des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung bis zum 31. August des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungsjahr wird gewährt, wenn die

Steuererklärung

unter Einbeziehung eines Steuerberaters durchgeführt wird. Der

Lohnsteuerjahresausgleich

muss seit einigen Jahren elektronisch an das

Finanzamt

übermittelt werden. Dafür steht das System ELSTER zur Verfügung, als Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung.


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