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Lohnsteuerjahresausgleich
Mit dem
Eine Pflicht zum
Die
Lohnsteuerjahresausgleich
kann sich jederArbeitnehmer
zuviel gezahlteLohnsteuer
vomFinanzamt
erstatten lassen. DerLohnsteuerjahresausgleich
wird im Rahmen derEinkommensteuererklärung
durchgeführt und kann sinnvoll sein, wenn man gemeinsam mit dem Partner veranlagt wird und unterschiedlich hoheEinkommen
bezogen werden.Eine Pflicht zum
Lohnsteuerjahresausgleich
besteht unter anderem dann, wenn jemand nicht das gesamte Jahr gearbeitet hat, sondern einen Teil des JahresArbeitslosengeld
oder andere Ersatzleistungen bezogen haben. Diese Transferzahlungen sind zwar nicht immer steuerpflichtig, werden aber zur Berechnung der Steuerschuld mit herangezogen. In einemLohnsteuerjahresausgleich
können auchSonderausgaben
und weitere Belastungen abgesetzt werden.Sonderausgaben
, wie Beerdigungskosten oder höhere Krankheitskosten können ebenfalls imLohnsteuerjahresausgleich
geltend gemacht werden. Wurden noch weitereEinkünfte
bezogen, beispielsweise aus vermieteten Objekten oder durch eineNebentätigkeit
, sind diese gesondert anzugeben, sonst können vomFinanzamt
Nachzahlungen festgesetzt werden.Die
Einkommensteuererklärung
ist in der Regel bis zum 31. Oktober des Folgejahres abzugeben. Eine Fristverlängerung bis zum 31. August des übernächsten Jahres nach dem Veranlagungsjahr wird gewährt, wenn dieSteuererklärung
unter Einbeziehung eines Steuerberaters durchgeführt wird. DerLohnsteuerjahresausgleich
muss seit einigen Jahren elektronisch an dasFinanzamt
übermittelt werden. Dafür steht das System ELSTER zur Verfügung, als Abkürzung für ELektronische STeuerERklärung.zurück