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Lohnsteuerkarte

Die elektronische

Lohnsteuerkarte

ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschriebenes Dokument zur Festlegung der Steuerpflicht eines Arbeitnehmers mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Damit der Arbeitgeber bei der zuständigen Finanzbehörde die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wie z.B. den Familienstand, die Steuerklasse oder die

Kinderfreibeträge

abrufen kann, muss ihm der

Arbeitnehmer

zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses folgende Daten mitteilen:

  • seine

    Steuer

    -ID,
  • das Geburtsdatum,
  • ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

Mithilfe dieser Daten erhält der Arbeitgeber die ELStAM von der Finanzbehörde elektronisch zugeschickt. Ändert sich im Laufe der Beschäftigung beispielsweise der Familienstand und damit die Steuerklasse, so erhält der Arbeitgeber von der Finanzbehörde die Information, dass für den betreffenden Mitarbeiter eine neue ELStAM vorliegt, die abgerufen werden muss.

Die vollständige ELStAM steht nur dem Hauptarbeitgeber zur Verfügung, der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung kann nur einen Teil einsehen. Grundsätzlich hat jeder

Arbeitnehmer

das Recht, seine eigene elektronische

Lohnsteuerkarte

online selbst einzusehen und auch selbst die Einstellungen dafür vorzunehmen, welcher Arbeitgeber auf welche Bereiche Einsicht hat.

Die elektronische

Lohnsteuerkarte

enthält Daten des Arbeitnehmers wie etwa den Wohnort, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die

Steueridentifikationsnummer

, die Steuerklasse und mithin Familienstand und

Kinderfreibeträge

sowie den amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) und die konfessionelle Zugehörigkeit. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert der Arbeitgeber das Recht, die elektronische

Lohnsteuerkarte

seines ehemaligen Mitarbeiters einzusehen.


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