Nettolohn.de Lexikon

Manteltarifvertrag

Ein

Manteltarifvertrag

ist eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird wie alle Tarifverträge zwischen den sogenannten Tarifparteien oder Tarifpartnern, also zwischen den in Verbänden organisierten Arbeitgebern sowie den in gewerkschaftlicher Form organisierten Arbeitnehmern, ausgehandelt. Ein

Lohn

- oder

Gehaltstarifvertrag

regelt für gewöhnlich die konkrete Mindesthöhe der

Vergütung

für eine explizit genannte Tätigkeit in einer exakt definierten Branche.

Bei einem

Manteltarifvertrag

ist dies nicht der Fall; auch wird die in gewöhnlichen Tarifverträgen stattfindende Eingruppierung der Beschäftigten je nach Tätigkeitsfeld in

Lohn

- oder Gehaltsgruppen nicht ausdrücklich geregelt. Vielmehr umfasst der Inhalt eines solchen Übereinkommens allgemeine und langfristig angelegte Regelungen. Wie etwa die Bedingungen für Einstellung oder

Kündigung

von Personal, Regelungen der Arbeitszeit, zu Krankheit und Modalitäten der Krankmeldung sowie der

Lohnfortzahlung

im Fall einer Krankheit oder den Umfang des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten.

Auch die Zuschlagsregelungen für Mehrarbeit oder Schicht- und

Nachtarbeit

, Arbeitsbedingungen und entsprechende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Qualifizierungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter und die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen sind in der Regel Bestandteil des Manteltarifvertrags.

Normalerweise hat der

Manteltarifvertrag

eine wesentlich längere Laufzeit als ein

Lohn

- oder

Gehaltstarifvertrag

; mitunter werden solche Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern ohne Angabe einer maximalen Laufzeit im gegenseitigen Übereinkommen abgeschlossen. Das wohl bekannteste und bedeutendste Beispiel eines solchen Vertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der mittlerweile durch den

Tarifvertrag

für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt wurde, bei dem es sich ebenfalls um einen

Manteltarifvertrag

handelt. Immer mehr Branchen in Deutschland verfügen über ähnlich gelagerte Grundsatzverträge.


zurück