Nettolohn.de Lexikon

Midi-Job

Als Midi-

Job

werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, bei denen das

Arbeitsentgelt

zwischen 538,01 und 2.000 Euro monatlich liegt. Die Einführung des

Midi-Jobs

geht auf die Hartz-Gesetzgebung im Jahr 2003 zurück. Er ist Teil der Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen und die arbeitsmarktpolitische Ergänzung zu den so genannten Mini- oder auch 538-Euro-Jobs.

Die Überlegung dahinter ist folgende: Da bei

Minijobs

nur eine geringe Sozialversicherungabgabe gefordert wird, wären Beschäftigungen, bei denen der

Verdienst

nur knapp über der 538-Euro-Grenze liegt, nicht mehr lohnend für den

Arbeitnehmer

, falls er die vollen

Sozialabgaben

zu zahlen hätte. Bei einem Midi-

Job

stattdessen steigt die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags parallel zum

Einkommen

. Erst bei Überschreitung der Bruttoobergrenze von 2.000 Euro wird der volle Satz fällig. Der Entgeltbereich zwischen 538,01 und 2.000 Euro wurde früher als

Gleitzone

, inzwischen als Übergangsbereich bezeichnet.

Im Gegensatz zum Mini-

Job

bietet der Midi-

Job

einen elementaren Vorteil, denn die erhöhten Sozialversicherungsbeiträge sorgen z.B. dafür, dass der

Rentenanspruch

im Alter steigt. Dies ist aber beim Midi-

Job

der Fall. Viele Jahre nach Einführung des Niedriglohnsektors, zu dem auch der Midi-

Job

gehört, kann man sagen, dass dieser wesentlich dazu beigetragen hat, geringfügig entlohnte Beschäftigungen über 538 Euro wieder attraktiv zu machen und Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.


zurück