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Midi-Jobs

Der Zeitgeist gebiert zu jeder Zeit neue Begriffe wie beispielsweise das Wort Midi-

Job

auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Kannte man erst den Mini-

Job

, den ‘Klein-Beruf’, so ist die nächste Stufe logischerweise der Midi-

Job

, der ‘mittelgroße Beruf’, wenn diese Einordnung und Übersetzung überhaupt so zu qualifizieren ist. Mini-Jobs kennen ihre Entlohnung von bis zu 538 Euro monatlich bei zu vereinbarenden Stundenlöhnen. Wenn diese Summe erreicht ist und darüber hinaus von 538,01 bis 2.000 Euro monatlich verdient wird, wäre eine Vollversteuerung mit allen

Sozialabgaben

eine ungerechte Handhabung, denn die absolute Summe bis 2.000 Euro kann nicht als Vollzeitverdienst angesehen werden.

Darum hat hat der Gesetzgeber eine sogenannten Übergangsbereich (früher:

Gleitzone

) bei einem

Verdienst

von 538,01 bis 2.000 Euro entwickelt, in der die

Lohnsteuer

gestaffelt je nach

Verdienst

gesenkt und der Arbeitnehmeranteil bei den

Sozialabgaben

wie Renten-, Kranken-, Pflege- und

Arbeitslosenversicherung

weniger als die übliche Hälfte ausmacht - die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Im oberen Bereich der Summe, auf 2.000 Euro zugehend, nähert sich der Arbeitnehmeranteil dann immer mehr der Hälften-Regelung zwischen Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

wie bei üblichen Arbeitsverträgen.

Hat ein

Arbeitnehmer

eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, gilt bei einem Midi-

Job

die Gleitzonen-Regelung nicht. Sinn der

Midi-Jobs

ist es, die

Sozialabgaben

im Niedrig-Lohnbereich zu senken und zwar für

Löhne

, die über den Mini-

Job

-Beträgen liegen. Weiterhin soll jede legale Beschäftigung ihre soziale Absicherung haben. Es soll auch ein Anreiz sein, dass Arbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und man will der

Sozialversicherung

weitere Einnahmequellen für eine finanzielle Stabilisierung erschließen.


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