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Minijob im Haushalt

Die Steuerbelastungen sind für jeden einzelnen Bürger eine reine Qual. Viele Menschen kommen mit ihrem

Gehalt

nicht klar und müssen etwas dazuverdienen. Das Zauberwort heißt hier:

Minijob

.

Minijobs

sind eine gute Alternative zum Hauptjob oder auch als Einzeljob für Studenten und Hausfrauen. Nicht nur das

Minijobs

für

Geringverdiener

interessant sind, nein, auch für die Industrie und Privathaushalte bietet die Minijobalternative sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Denn häufig gibt der

Job

keine Vollzeitbeschäftigung her und da bilden

Minijobs

die beste Alternative einer Geringbeschäftigung zur Ausübung bestimmter Aufgaben in einer bestimmten Zeit.

Unterschieden wird bei 538-Euro-Beschäftigungen zwischen

Minijobs

im Haushalt und Gewerbejobs. Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten besteht für den

Arbeitnehmer

nur in dem höheren Beitragssatz in der

Rentenversicherung

für ihn selbst.

Im gewerblichen Bereich belaufen sich die

Abgaben

für den Arbeitgeber auf höchstens 31,4%. Für den

Minijobber

fallen 3,6%

Abgaben

für die

Rentenversicherung

an.

Der

Minijob

im Haushalt wird vom Arbeitgeber anders pauschal versteuert als gewerbliche

Minijobs

. Hier fallen für ihn höchstens 14,94%

Abgaben

an, der

Minijobber

zahlt für seine

Rentenversicherung

13,6%. Zu einem

Minijob

im Haushalt zählen Haushaltshilfen für die Zimmerreinigung, der Küche oder zum Aufpassen der Kinder. Ein 538-Euro-

Minijob

im Haushalt dient nicht der Finanzierung eines Chauffeurs oder eines Nachhilfelehrers.


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