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Minijob
Ein
Unabhängig von der Qualifikation oder der Tätigkeit an sich ist der
Einnahmen aus
Die
Minijob
ist eine Beschäftigung, die in der Entlohnung innerhalb bestimmter Grenzen liegt und dann sozialversicherungsfrei ist. Die gesetzlichen und steuerrechtlichen Regelungen hierzu sind eindeutig: Der maximaleVerdienst
im Monat darf die Grenze von 538 Euro nicht übersteigen.Unabhängig von der Qualifikation oder der Tätigkeit an sich ist der
Minijob
somit wegen der geringen Sozialversicherungspauschale für den Arbeitgeber und auch denArbeitnehmer
interessant, da dieser nur einen kleinen Betrag zurRentenversicherung
zahlen muss.Einnahmen aus
Minijobs
müssen nach Wahl des Arbeitgebers versteuert werden. Zu unterscheiden sind generell gewerbliche oder privateMinijobs
, wobei auch die Behandlung der Besteuerung und die Absicherung in Punkto Unfallversicherung unterschiedlich sind. Immer beliebter werden z.B. die privaten Haushaltshilfen, die leicht und einfach mit dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren bei der öffentlichenMinijob
-Zentrale angemeldet und verwaltet werden können. Dies bringt dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile und sichert denArbeitnehmer
bei Unfällen oder Krankheit ab.Die
Minijob
-Zentrale steht als Ansprechpartner und Informationsportal sowohl dem Arbeitgeber wie auch demMinijobber
selbst zur Verfügung. Genau geregelt sind bei privaten Haushaltshilfen z.B. die Arten derArbeit
, für die eineMinijob
-Anerkennung überhaupt besteht. Auch dürfen nahe Verwandte (Ehefrau oder Kinder) nicht alsMinijob
-Beschäftigte angestellt werden.zurück