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Minijob

Ein

Minijob

ist eine Beschäftigung, die in der Entlohnung innerhalb bestimmter Grenzen liegt und dann sozialversicherungsfrei ist. Die gesetzlichen und steuerrechtlichen Regelungen hierzu sind eindeutig: Der maximale

Verdienst

im Monat darf die Grenze von 538 Euro nicht übersteigen.

Unabhängig von der Qualifikation oder der Tätigkeit an sich ist der

Minijob

somit wegen der geringen Sozialversicherungspauschale für den Arbeitgeber und auch den

Arbeitnehmer

interessant, da dieser nur einen kleinen Betrag zur

Rentenversicherung

zahlen muss.

Einnahmen aus

Minijobs

müssen nach Wahl des Arbeitgebers versteuert werden. Zu unterscheiden sind generell gewerbliche oder private

Minijobs

, wobei auch die Behandlung der Besteuerung und die Absicherung in Punkto Unfallversicherung unterschiedlich sind. Immer beliebter werden z.B. die privaten Haushaltshilfen, die leicht und einfach mit dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren bei der öffentlichen

Minijob

-Zentrale angemeldet und verwaltet werden können. Dies bringt dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile und sichert den

Arbeitnehmer

bei Unfällen oder Krankheit ab.

Die

Minijob

-Zentrale steht als Ansprechpartner und Informationsportal sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem

Minijobber

selbst zur Verfügung. Genau geregelt sind bei privaten Haushaltshilfen z.B. die Arten der

Arbeit

, für die eine

Minijob

-Anerkennung überhaupt besteht. Auch dürfen nahe Verwandte (Ehefrau oder Kinder) nicht als

Minijob

-Beschäftigte angestellt werden.


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