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Monatsgehalt

Angestellte

Arbeitnehmer

erhalten üblicherweise - auf Grundlage einer Voll- oder Teilzeitstelle - ein

Monatsgehalt

als konstante Zahlung. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die die

Gehälter

auch jährlich auszahlen. Die Häufigkeit und Höhe der Zahlung sollte immer ein Teil des Arbeitsvertrags sein.

Das

Monatsgehalt

wird Arbeitnehmern am Ende oder am Anfang eines Monats ausgezahlt, die Höhe ist im

Arbeitsvertrag

geregelt. Das

Monatsgehalt

ist heutzutage die gängigste Entlohnungsform. Hierbei wird zwischen dem

Brutto

- und

Netto

-

Monatsgehalt

unterschieden. Vor der Auszahlung wird der Arbeitgeber die gesetzlichen

Abzüge

, wie

Steuern

, Renten-, Kranken- und

Arbeitslosenversicherung

, vornehmen. Auch die Kosten der

Pflegeversicherung

werden abgezogen. Wie viel monatlich abgezogen wird, hängt von der Steuerklasse und der entsprechenden Krankenkasse ab. Nach all diesen Abzügen wird dann der Nettobetrag an den

Arbeitnehmer

ausgezahlt. Dadurch kann es sein, dass zwei

Arbeitnehmer

das gleiche

Bruttogehalt

erhalten, das

Nettogehalt

kann jedoch unterschiedlich sein.

Vor allem bei verheirateten und unverheirateten Arbeitnehmern wird das

Nettogehalt

deutlich, da hier unterschiedliche

Steuerklassen

wirken. Verheiratete

Arbeitnehmer

werden oftmals der Steuerklasse 3 zugeordnet, sodass diese wesentlich geringere

Abzüge

haben als unverheiratete

Arbeitnehmer

. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass einige

Arbeitnehmer

mit einem festen

Monatsgehalt

auch am Jahresende ein 13.

Monatsgehalt

erhalten. Dieses 13.

Monatsgehalt

ist jedoch eine freiwillige Sonderzahlung, die im

Arbeitsvertrag

geregelt ist.


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