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Mütterrente

Mütterrente

bedeutet, dass sich bei Müttern und Vätern durch Kindererziehungszeiten die

Rente

erhöht. Für Kinder, die nach 1992 auf die Welt kamen, können Eltern bis zu drei Jahre anrechnen lassen. Bei Kindern mit dem Geburtsdatum vor 1992 waren es bis zum 1. Juli 2014 nur ein Jahr pro Kind. Seit diesem Zeitpunkt können 2 Jahre pro Kind angerechnet werden. Im Januar 2019 erfolgte eine weitere Anpassung um weitere sechs Monate. Das bedeutet für Erziehende zweieinhalb zusätzliche Entgeltpunkte für die spätere

Rente

. Dies hebt die Ungleichbehandlung von Eltern, deren Kinder vor 1992 das Licht der Welt erblickten, wenigstens teilweise auf.

Bei Vätern oder Müttern, die noch nicht in

Rente

sind, werden die Zeiten einfach zum Rentenkonto hinzugerechnet und die

Rente

erhöht sich entsprechend. Bei Erziehenden, die bereits in

Rente

sind, erfolgt keine Neuberechnung. Diese bekommen einfach einen Rentenzuschlag.


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