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Mutterschaftsgeld
Wer gesetzlich versichert ist (freiwillig oder Pflicht), bekommt in der Zeit des Mutterschutzes
Maximal werden zur Zeit 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Die Differenz zum
Einen Anspruch auf reduziertes
Ist das
Mutterschaftsgeld
gezahlt. Voraussetzungen, umMutterschaftsgeld
zu bekommen sind unter anderem, dass- die Schwangere zu Beginn des Mutterschutzes versichert ist
- ein Anspruch auf
Krankengeld
besteht - die Schwangere in einem
Arbeitsverhältnis
steht - ihr kein
Arbeitsentgelt
wegen des Mutterschutzes gezahlt wird
Maximal werden zur Zeit 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Die Differenz zum
Einkommen
wird vom Arbeitgeber gezahlt. Steht die Schwangere in einem befristetenArbeitsverhältnis
, fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, wenn die Frist noch während des Bezuges vonMutterschaftsgeld
abläuft. Ist das der Fall, wird dasMutterschaftsgeld
neu berechnet. Die Krankenkasse zahlt dann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dasMutterschaftsgeld
in Höhe des Krankengeldes aus. Den Antrag kann die Schwangere erst dann stellen, wenn sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vom Arzt bekommt und diese bei der Krankenkasse vorlegt. In der Regel sind das ca. 7 Wochen vor dem Entbindungstermin.Einen Anspruch auf reduziertes
Mutterschaftsgeld
haben Frauen, die beispielsweise arbeitslos sind. Sie erhaltenMutterschaftsgeld
in der Höhe, in der sie vorher dasArbeitslosengeld
I ausgezahlt bekommen haben. Bei Minijobberinnen ohne versicherungspflichtigen Erstjob beträgt dasMutterschaftsgeld
maximal 210 Euro.Ist das
Mutterschaftsgeld
bei der Krankenkasse beantragt und es treten Komplikationen wie beispielsweise eine Frühgeburt auf, wird dasMutterschaftsgeld
ebenfalls neu berechnet. In dem Fall wird dasMutterschaftsgeld
auch für die Tage gezahlt, die das Kind vor dem errechneten Start der Zahlung zur Welt gekommen ist.zurück