Nettolohn.de Lexikon

Mutterschaftsgeld

Wer gesetzlich versichert ist (freiwillig oder Pflicht), bekommt in der Zeit des Mutterschutzes

Mutterschaftsgeld

gezahlt. Voraussetzungen, um

Mutterschaftsgeld

zu bekommen sind unter anderem, dass


Maximal werden zur Zeit 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Die Differenz zum

Einkommen

wird vom Arbeitgeber gezahlt. Steht die Schwangere in einem befristeten

Arbeitsverhältnis

, fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, wenn die Frist noch während des Bezuges von

Mutterschaftsgeld

abläuft. Ist das der Fall, wird das

Mutterschaftsgeld

neu berechnet. Die Krankenkasse zahlt dann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das

Mutterschaftsgeld

in Höhe des Krankengeldes aus. Den Antrag kann die Schwangere erst dann stellen, wenn sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vom Arzt bekommt und diese bei der Krankenkasse vorlegt. In der Regel sind das ca. 7 Wochen vor dem Entbindungstermin.

Einen Anspruch auf reduziertes

Mutterschaftsgeld

haben Frauen, die beispielsweise arbeitslos sind. Sie erhalten

Mutterschaftsgeld

in der Höhe, in der sie vorher das

Arbeitslosengeld

I ausgezahlt bekommen haben. Bei Minijobberinnen ohne versicherungspflichtigen Erstjob beträgt das

Mutterschaftsgeld

maximal 210 Euro.

Ist das

Mutterschaftsgeld

bei der Krankenkasse beantragt und es treten Komplikationen wie beispielsweise eine Frühgeburt auf, wird das

Mutterschaftsgeld

ebenfalls neu berechnet. In dem Fall wird das

Mutterschaftsgeld

auch für die Tage gezahlt, die das Kind vor dem errechneten Start der Zahlung zur Welt gekommen ist.


zurück