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Nebenpflicht

Die

Nebenpflicht

bezieht sich auf die rechtlichen Verpflichtungen, die über die Hauptpflichten eines Vertrages hinausgehen und sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben. Nebenpflichten stellen gewissermaßen ergänzende Pflichten dar, die den Vertragsparteien auferlegt werden, um die Durchführung des Vertrages im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Im Gegensatz zu den Hauptpflichten, die direkt aus dem Vertragsinhalt hervorgehen, sind Nebenpflichten nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt. Sie ergeben sich vielmehr aus der Natur des Vertragsverhältnisses und den damit verbundenen Umständen. Die genaue Ausgestaltung der Nebenpflichten hängt daher von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles ab.

Typische Beispiele für Nebenpflichten sind die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zur Informationserteilung, zur Sorgfalt oder zur Geheimhaltung. Diese Pflichten dienen dem Schutz der Interessen beider Vertragsparteien und sollen sicherstellen, dass der Vertrag nach den Grundsätzen von Redlichkeit und Fairness erfüllt wird.

Die Verletzung einer

Nebenpflicht

kann rechtliche Konsequenzen haben. Der Vertragspartner, der gegen eine

Nebenpflicht

verstößt, kann unter Umständen schadensersatzpflichtig sein. Es ist daher wichtig, die Nebenpflichten im Rahmen eines Vertragsverhältnisses ernst zu nehmen und ihnen die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

Um Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten sich die Vertragsparteien im Vorfeld über ihre Nebenpflichten im Klaren sein und diese nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Es empfiehlt sich daher, bereits bei Vertragsverhandlungen die relevanten Nebenpflichten zu identifizieren und gegebenenfalls explizit im Vertragstext festzuhalten.


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