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Nebentätigkeit
Bei einer
Im Umkehrschluss darf eine
Steuerlich gesehen sind Nebentätigkeiten als
Nebentätigkeit
handelt es sich um eine Beschäftigung, die zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird. Ein Arbeitgeber darf die Ausübung einerNebentätigkeit
nicht verbieten, da diese zur freien Berufswahl gehört. Anders lautende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind ungültig.Im Umkehrschluss darf eine
Nebentätigkeit
die hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Es gibt jedoch bei derNebentätigkeit
Ausnahmen. Sollte derMitarbeiter
eineNebentätigkeit
bei der Konkurrenz des Arbeitgebers aufnehmen wollen oder selbst in Konkurrenz arbeiten wollen, so darf der Arbeitgeber dieseNebentätigkeit
verbieten. Die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers sollen damit geschützt werden. Ein Sonderfall gilt fürBeamte
. Nebentätigkeiten sind hier im Beamtengesetz der Länder und des Bundes geregelt.Steuerlich gesehen sind Nebentätigkeiten als
Einkünfte
aus nicht selbstständigerArbeit
anzusehen. Wenn einArbeitnehmer
krankgeschrieben ist, darf er in dieser Zeit auch keineNebentätigkeit
ausüben.zurück