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Nebentätigkeit

Bei einer

Nebentätigkeit

handelt es sich um eine Beschäftigung, die zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird. Ein Arbeitgeber darf die Ausübung einer

Nebentätigkeit

nicht verbieten, da diese zur freien Berufswahl gehört. Anders lautende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen sind ungültig.

Im Umkehrschluss darf eine

Nebentätigkeit

die hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Es gibt jedoch bei der

Nebentätigkeit

Ausnahmen. Sollte der

Mitarbeiter

eine

Nebentätigkeit

bei der Konkurrenz des Arbeitgebers aufnehmen wollen oder selbst in Konkurrenz arbeiten wollen, so darf der Arbeitgeber diese

Nebentätigkeit

verbieten. Die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers sollen damit geschützt werden. Ein Sonderfall gilt für

Beamte

. Nebentätigkeiten sind hier im Beamtengesetz der Länder und des Bundes geregelt.

Steuerlich gesehen sind Nebentätigkeiten als

Einkünfte

aus nicht selbstständiger

Arbeit

anzusehen. Wenn ein

Arbeitnehmer

krankgeschrieben ist, darf er in dieser Zeit auch keine

Nebentätigkeit

ausüben.


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