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Nebenverdienst
Nebenverdienst
ist dasEinkommen
aus einerNebentätigkeit
, die derArbeitnehmer
zusätzlich zu seiner hauptberuflichen Beschäftigung ausführt.Arbeitnehmer
müssen einenNebenverdienst
beim Chef meist anmelden. Es muss sichergestellt sein, dass der Zweitjob die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht schmälert. Außerdem darf eineNebentätigkeit
nicht den betrieblichen Interessen widersprechen, was einenNebenverdienst
bei einer Konkurrenzfirma ausschließt. Zu berücksichtigen ist außerdem die maximale täglicheArbeitszeit
von 10 Stunden.Bei
Arbeitslosigkeit
undFrührente
schmälert eineNebentätigkeit
dasEinkommen
. Bei Arbeitslosen gilt das schon ab einemNebenverdienst
von 165 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde am 01. Januar 2023 aufgehoben.Nebenverdienst
muss wie die Hauptbeschäftigung versteuert werden. Für dasFinanzamt
spielt es keine Rolle, ob derVerdienst
aus der Hauptbeschäftigung oder der Nebenbeschäftigung kommt. Bei der jährlichenEinkommensteuererklärung
gibt derArbeitnehmer
sämtliche Beträge an. Daraus ergibt sich die Steuerschuld und eine eventuelle Nachzahlung.zurück