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Nebenverdienst

Nebenverdienst

ist das

Einkommen

aus einer

Nebentätigkeit

, die der

Arbeitnehmer

zusätzlich zu seiner hauptberuflichen Beschäftigung ausführt.

Arbeitnehmer

müssen einen

Nebenverdienst

beim Chef meist anmelden. Es muss sichergestellt sein, dass der Zweitjob die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht schmälert. Außerdem darf eine

Nebentätigkeit

nicht den betrieblichen Interessen widersprechen, was einen

Nebenverdienst

bei einer Konkurrenzfirma ausschließt. Zu berücksichtigen ist außerdem die maximale tägliche

Arbeitszeit

von 10 Stunden.

Bei

Arbeitslosigkeit

und

Frührente

schmälert eine

Nebentätigkeit

das

Einkommen

. Bei Arbeitslosen gilt das schon ab einem

Nebenverdienst

von 165 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde am 01. Januar 2023 aufgehoben.
Ein

Nebenverdienst

muss wie die Hauptbeschäftigung versteuert werden. Für das

Finanzamt

spielt es keine Rolle, ob der

Verdienst

aus der Hauptbeschäftigung oder der Nebenbeschäftigung kommt. Bei der jährlichen

Einkommensteuererklärung

gibt der

Arbeitnehmer

sämtliche Beträge an. Daraus ergibt sich die Steuerschuld und eine eventuelle Nachzahlung.


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