Nettolohn.de Lexikon

Nettogehalt

Das

Nettogehalt

ist der Betrag, der tatsächlich an den

Arbeitnehmer

ausgezahlt wird. Vom

Bruttolohn

werden neben der

Lohnsteuer

und der

Kirchensteuer

auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die weiteren

Abzüge

, die den Auszahlungsbetrag senken (z.B. vermögenswirksame Leistungen), erfolgen vom

Nettogehalt

und nicht vom

Bruttogehalt

.

Das

Nettogehalt

ist bei den meisten Arbeitnehmern wesentlich geringer als das

Bruttogehalt

. Das liegt an den hohen Sozialversicherungsabgaben. Mehr

Nettogehalt

bei gleichem

Bruttogehalt

ist aber möglich, wenn Sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln. Hierbei gelten allerdings

Kündigungsfristen

, sodass nicht kurzfristig die Kasse gewechselt werden kann.

Mehr

Nettogehalt

gibt es auch, wenn Sie eventuell Ihre Steuerklasse anpassen. Sind Sie verheiratet und geben zusammen mit Ihrem Partner eine

Steuererklärung

ab, haben Sie die Möglichkeit zwischen den Steuerklassenkombinationen III / V sowie IV / IV. Bei der Kombination III / V bekommt der eine Partner die Klasse III und der andere die Klasse V. Da in Steuerklasse III nur geringe

Abzüge

vom

Bruttolohn

erfolgen, wählt der Partner mit dem höheren

Einkommen

diese Steuerklasse und der Familie steht insgesamt ein höheres

Nettogehalt

zur Verfügung. Diese Steuerklassenkombination lohnt sich jedoch nur, wenn der Partner mit dem höheren

Einkommen

wesentlich mehr verdient als der andere. Bei ungefähr gleichen Gehältern ist dagegen die Steuerklassenkombination IV / IV günstiger.


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