Nettolohn.de Lexikon

Nettolohn

Nettolohn

ist derjenige Anteil des Bruttoentgelts, das dem

Arbeitnehmer

nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt. Die Bezeichnung

Lohn

wird umgangssprachlich für alle Arten des Entgelts aus einer unselbständigen Beschäftigung verwendet. Historisch gesehen war der

Lohn

früher das

Arbeitsentgelt

eines Arbeiters. Die Arbeitsentgelte von Angestellten wurden als

Gehalt

bezeichnet. Heute wird offiziell für alle diese Entlohnungsformen die Bezeichnung

Arbeitsentgelt

verwendet.

Arbeitnehmer

sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und müssen von ihrem

Verdienst

Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und

Pflegeversicherung

zahlen. Für die Zahlung und Einbehaltung dieser Beiträge ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Er zieht deshalb diese Arbeitnehmeranteile vom Entgelt ab. Die gleiche Verpflichtung trifft den Arbeitgeber auch für den Bereich der

Steuern

. Er muss aufgrund der Einträge auf der elektronischen

Lohnsteuerkarte

die

Lohn

- und die

Kirchensteuer

berechnen und einbehalten. Nach Abzug all dieser gesetzlichen Beiträge und

Steuern

erhält der

Arbeitnehmer

den

Nettolohn

.

Die Höhe der

Abzüge

ist bei Arbeitnehmern unterschiedlich. Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Entgelt bis zur jeweiligen

Beitragsbemessungsgrenze

der einzelnen Versicherungszweige berechnet. Die Höhe der einbehaltenen

Steuern

richtet sich nach der auf der Steuerkarte eingetragenen Steuerklasse.

Nettolohn

ist somit

Bruttolohn

minus gesetzliche

Abzüge

. Diese Rechnung ist einfach, sofern der

Arbeitnehmer

nur Geldbeträge als

Lohn

erhält. Oft erhält er jedoch noch

Sachbezüge

, die einen geldwerten Vorteil darstellen und deshalb beitrags- und steuerpflichtig sind. Solche

Sachbezüge

sind Kost und Wohnung, kostenloser

Firmenwagen

, Rabatte beim Einkauf, z.B. Jahreswagen, Freiflüge und viele andere Zuwendungen. Die aus diesen Lohnbestandteilen errechneten

Abzüge

verringern den

Nettolohn

.


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