Nettolohn.de Lexikon
Nettolohn
Nettolohn
ist derjenige Anteil des Bruttoentgelts, das demArbeitnehmer
nach den gesetzlichen Abzügen verbleibt. Die BezeichnungLohn
wird umgangssprachlich für alle Arten des Entgelts aus einer unselbständigen Beschäftigung verwendet. Historisch gesehen war derLohn
früher dasArbeitsentgelt
eines Arbeiters. Die Arbeitsentgelte von Angestellten wurden alsGehalt
bezeichnet. Heute wird offiziell für alle diese Entlohnungsformen die BezeichnungArbeitsentgelt
verwendet.Arbeitnehmer
sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und müssen von ihremVerdienst
Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- undPflegeversicherung
zahlen. Für die Zahlung und Einbehaltung dieser Beiträge ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Er zieht deshalb diese Arbeitnehmeranteile vom Entgelt ab. Die gleiche Verpflichtung trifft den Arbeitgeber auch für den Bereich derSteuern
. Er muss aufgrund der Einträge auf der elektronischenLohnsteuerkarte
dieLohn
- und dieKirchensteuer
berechnen und einbehalten. Nach Abzug all dieser gesetzlichen Beiträge undSteuern
erhält derArbeitnehmer
denNettolohn
.Die Höhe der
Abzüge
ist bei Arbeitnehmern unterschiedlich.Sozialversicherungsbeiträge
werden prozentual vom Entgelt bis zur jeweiligenBeitragsbemessungsgrenze
der einzelnen Versicherungszweige berechnet. Die Höhe der einbehaltenenSteuern
richtet sich nach der auf der Steuerkarte eingetragenen Steuerklasse.Nettolohn
ist somitBruttolohn
minus gesetzlicheAbzüge
. Diese Rechnung ist einfach, sofern derArbeitnehmer
nur Geldbeträge alsLohn
erhält. Oft erhält er jedoch nochSachbezüge
, die einen geldwerten Vorteil darstellen und deshalb beitrags- und steuerpflichtig sind. SolcheSachbezüge
sind Kost und Wohnung, kostenloserFirmenwagen
, Rabatte beim Einkauf, z.B. Jahreswagen, Freiflüge und viele andere Zuwendungen. Die aus diesen Lohnbestandteilen errechnetenAbzüge
verringern denNettolohn
.zurück