Nettolohn.de Lexikon
Nettoverdienst
Für seine Leistung bekommt der
Beim Abschluss des Arbeitsvertrags wird bei der Vereinbarung immer vom Bruttoverdienst ausgegangen. Von diesem
Hierzu gehören auch eventuell Sonderzahlungen oder Gewinnausschüttungen nach Abzug der genannten Beiträge. Mit der Auszahlung oder Überweisung erhält der
Bei allen Einkäufen und sonstigen Ausgaben muss jeder abhängig Beschäftigte als Endverbraucher von seinem
Bei Geschäftsführern bzw. leitenden Angestellten ist es oft üblich, dass der Bruttoverdienst als
Arbeitnehmer
, Angestellte oderBeamte
entsprechend der imArbeitsvertrag
festgelegten Parameter, in der Regel monatlich, sein Geld ausgezahlt. In der Regel erfolgen diese Zahlungen heute bargeldlos auf einLohn
- und Gehaltskonto, demGirokonto
.Beim Abschluss des Arbeitsvertrags wird bei der Vereinbarung immer vom Bruttoverdienst ausgegangen. Von diesem
Bruttolohn
zieht der Arbeitgeber die Sozialbeiträge sofort ab. Das sind anteiligeKrankenversicherung
,Rentenversicherung
,Arbeitslosenversicherung
undPflegeversicherung
. Je nach Einstufung der Steuerklasse und in Abhängigkeit von der Höhe des Bruttoverdienstes muss er darüber hinaus noch dieLohnsteuer
und, bei Kirchenmitgliedschaft, dieKirchensteuer
an dasFinanzamt
abführen. Damit wird auf dasLohn
- oder Gehaltskonto nur derNettoverdienst
überwiesen.Hierzu gehören auch eventuell Sonderzahlungen oder Gewinnausschüttungen nach Abzug der genannten Beiträge. Mit der Auszahlung oder Überweisung erhält der
Mitarbeiter
eine genaue Aufschlüsselung seines Bruttolohnes, bis hin zumNettoverdienst
. DerNettoverdienst
ist damit das Geld, was ihm tatsächlich für den Konsum zur Verfügung steht.Bei allen Einkäufen und sonstigen Ausgaben muss jeder abhängig Beschäftigte als Endverbraucher von seinem
Nettoverdienst
noch die 7% Mehrwertsteuer für Lebensmittel und Grundbedarf bzw. 19% Mehrwertsteuer für die übrigen Waren an den Staat entrichten (sind im Preis enthalten). Damit fällt derNettoverdienst
eigentlich noch geringer aus.Bei Geschäftsführern bzw. leitenden Angestellten ist es oft üblich, dass der Bruttoverdienst als
Jahresgehalt
vereinbart wird. Monatlich erfolgen dann Teilauszahlungen, wobei dieAbzüge
genauso berechnet werden und nur derNettoverdienst
ausgezahlt wird. In solchen Fällen erfolgt am Jahresende eine genaue Aufrechnung vomBruttolohn
bis hin zumNettoverdienst
.zurück

