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Pensionsfonds
Pensionsfonds
wurden im Jahr 2002 als weitere Möglichkeit zur betrieblichenAltersvorsorge
zugelassen. In der Regel werden die Fonds von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet. Gegenüber anderen Altersvorsorgemodellen unterscheidet sich dieAltersvorsorge
im Bereich derPensionsfonds
vor allem durch die Anlage des eingezahlten Kapitals.Pensionsfonds
dürfen das Kapital komplett in Aktien investieren. Die Fonds müssen dabei jedoch die Richtlinien der BaFin beachten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche Vorgaben zur Streuung der Sicherheit und der Liquidität festlegt. Welche Anlagemöglichkeit im Endeffekt gewählt wird, ist abhängig von dem jeweiligen Fond.Während einige einen möglichst hohen Ertrag erwirtschaften und ein höheres Risiko in Kauf nehmen, indem das ganze Kapital in Aktien angelegt wird, wählen andere
Pensionsfonds
wiederum Kapitalanlagen mit einer höheren Sicherheit und einem möglicherweise geringeren Gewinn. JederArbeitnehmer
kann einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer betrieblichenAltersvorsorge
umwandeln, derPensionsfonds
ist eine von fünf Möglichkeiten.Für den
Arbeitnehmer
ergibt sich vor allem der Vorteil, dass alle Beiträge, die in einenPensionsfonds
eingezahlt werden, bis zu einer Höhe von vier Prozent derBeitragsbemessungsgrenze
steuerfrei sind. DerArbeitnehmer
kann ebenfalls frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt ein Renteneintritt erfolgen soll, allerdings muss das 60. Lebensjahr abgeschlossen sein. DiePensionsfonds
bieten ebenfalls einen zusätzlichen Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz an und sollte derArbeitnehmer
zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, dann ist dieBetriebsrente
nicht verloren, sondern kann übernommen werden.zurück