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Pensionsfonds

Pensionsfonds

wurden im Jahr 2002 als weitere Möglichkeit zur betrieblichen

Altersvorsorge

zugelassen. In der Regel werden die Fonds von Banken, Versicherungen und Großunternehmen gegründet. Gegenüber anderen Altersvorsorgemodellen unterscheidet sich die

Altersvorsorge

im Bereich der

Pensionsfonds

vor allem durch die Anlage des eingezahlten Kapitals.

Pensionsfonds

dürfen das Kapital komplett in Aktien investieren. Die Fonds müssen dabei jedoch die Richtlinien der BaFin beachten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche Vorgaben zur Streuung der Sicherheit und der Liquidität festlegt. Welche Anlagemöglichkeit im Endeffekt gewählt wird, ist abhängig von dem jeweiligen Fond.

Während einige einen möglichst hohen Ertrag erwirtschaften und ein höheres Risiko in Kauf nehmen, indem das ganze Kapital in Aktien angelegt wird, wählen andere

Pensionsfonds

wiederum Kapitalanlagen mit einer höheren Sicherheit und einem möglicherweise geringeren Gewinn. Jeder

Arbeitnehmer

kann einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer betrieblichen

Altersvorsorge

umwandeln, der

Pensionsfonds

ist eine von fünf Möglichkeiten.

Für den

Arbeitnehmer

ergibt sich vor allem der Vorteil, dass alle Beiträge, die in einen

Pensionsfonds

eingezahlt werden, bis zu einer Höhe von vier Prozent der

Beitragsbemessungsgrenze

steuerfrei sind. Der

Arbeitnehmer

kann ebenfalls frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt ein Renteneintritt erfolgen soll, allerdings muss das 60. Lebensjahr abgeschlossen sein. Die

Pensionsfonds

bieten ebenfalls einen zusätzlichen Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz an und sollte der

Arbeitnehmer

zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, dann ist die

Betriebsrente

nicht verloren, sondern kann übernommen werden.


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