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Pensionskasse

Die

Pensionskasse

ist eine Vorsorgemöglichkeit im Bereich der betrieblichen

Altersvorsorge

. Der

Arbeitnehmer

zahlt monatlich seine Beiträge in die

Pensionskasse

ein, die nicht nur im Bereich der Rentenzahlung Fürsorge trägt, sondern ebenfalls im Bereich der Invalidität und dem Tod. Gegenüber anderen Versicherungen ist der

Arbeitnehmer

in einer

Pensionskasse

selber versichert und nicht über seinen Arbeitgeber, er hat einen direkten Anspruch auf Leistungen aus der

Pensionskasse

.

Der Vorteil für den

Arbeitnehmer

besteht vor allem darin, dass er bei einer möglichen

Insolvenz

seines Unternehmens die Bezugsrechte hält. Grundsätzlich haftet für jegliche Pensionsverbindlichkeiten zuerst die zuständige

Pensionskasse

.

Arbeitnehmer

können ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nicht in eine

Pensionskasse

eintreten. Für die Mitgliedschaft muss die Zusage des Arbeitgebers vorliegen, der zudem ebenfalls bestimmen kann, in welche Kasse der

Arbeitnehmer

eintreten soll. Der Arbeitgeber übernimmt die

Entgeltumwandlung

und zahlt den einbehaltenen Teil des Gehaltes direkt in die zuständige

Pensionskasse

ein.

Der

Arbeitnehmer

hat bei einem Arbeitgeberwechsel den Vorteil, dass er die betriebliche

Altersvorsorge

weiterführen kann, indem er die zu zahlenden Beiträge selber übernimmt. Gegenüber anderen Bereichen in der betrieblichen

Altersvorsorge

werden die monatlichen Beiträge zum größten Teil in festverzinslichen Wertpapieren angelegt und nicht in Aktien. Die

Pensionskasse

garantiert ihren Mitgliedern eine Mindestverzinsung in Höhe von 1% und der

Arbeitnehmer

hat den Vorteil, dass eingezahlte Beiträge bis zu einer Höhe von 4% der

Beitragsbemessungsgrenze

steuerfrei sind. Der

Arbeitnehmer

kann alle eingezahlten Beiträge in die

Pensionskasse

bei seiner

Steuererklärung

als

Sonderausgaben

geltend machen.


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