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Pensionskasse
Die
Der Vorteil für den
Der
Pensionskasse
ist eine Vorsorgemöglichkeit im Bereich der betrieblichenAltersvorsorge
. DerArbeitnehmer
zahlt monatlich seine Beiträge in diePensionskasse
ein, die nicht nur im Bereich der Rentenzahlung Fürsorge trägt, sondern ebenfalls im Bereich der Invalidität und dem Tod. Gegenüber anderen Versicherungen ist derArbeitnehmer
in einerPensionskasse
selber versichert und nicht über seinen Arbeitgeber, er hat einen direkten Anspruch auf Leistungen aus derPensionskasse
.Der Vorteil für den
Arbeitnehmer
besteht vor allem darin, dass er bei einer möglichenInsolvenz
seines Unternehmens die Bezugsrechte hält. Grundsätzlich haftet für jegliche Pensionsverbindlichkeiten zuerst die zuständigePensionskasse
.Arbeitnehmer
können ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nicht in einePensionskasse
eintreten. Für die Mitgliedschaft muss die Zusage des Arbeitgebers vorliegen, der zudem ebenfalls bestimmen kann, in welche Kasse derArbeitnehmer
eintreten soll. Der Arbeitgeber übernimmt dieEntgeltumwandlung
und zahlt den einbehaltenen Teil des Gehaltes direkt in die zuständigePensionskasse
ein.Der
Arbeitnehmer
hat bei einem Arbeitgeberwechsel den Vorteil, dass er die betrieblicheAltersvorsorge
weiterführen kann, indem er die zu zahlenden Beiträge selber übernimmt. Gegenüber anderen Bereichen in der betrieblichenAltersvorsorge
werden die monatlichen Beiträge zum größten Teil in festverzinslichen Wertpapieren angelegt und nicht in Aktien. DiePensionskasse
garantiert ihren Mitgliedern eine Mindestverzinsung in Höhe von 1% und derArbeitnehmer
hat den Vorteil, dass eingezahlte Beiträge bis zu einer Höhe von 4% derBeitragsbemessungsgrenze
steuerfrei sind. DerArbeitnehmer
kann alle eingezahlten Beiträge in diePensionskasse
bei seinerSteuererklärung
alsSonderausgaben
geltend machen.zurück