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Personalrabatt
Ein
Die Arbeitgeber handhaben den Umgang mit Personalrabatten unterschiedlich. Entweder wird der entsprechende Betrag sofort an der Kasse abgezogen und der
Ein
Personalrabatt
gehört üblicherweise zu den sozialen Leistungen des Arbeitgebers im Einzelhandel. Der Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern und manchmal auch ihren FamilienangehörigenPersonalrabatt
auf die Einkäufe in den Geschäften des Arbeitgebers. Wenn die Höhe des Personalrabatts nur bei vier Prozent liegt, ist dieser lohnsteuerfrei. Bei höheremPersonalrabatt
gibt es einen so genannten Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro im Jahr. Wird der Betrag überschritten, ist derPersonalrabatt
als geldwerter Vorteil zu werten und wird lohnsteuerpflichtig.Die Arbeitgeber handhaben den Umgang mit Personalrabatten unterschiedlich. Entweder wird der entsprechende Betrag sofort an der Kasse abgezogen und der
Arbeitnehmer
zahlt einen entsprechend geringeren Kaufpreis oder er wird gegen Vorlage des Kaufbeleges erstattet, beziehungsweise über ein Monatskonto mit derGehaltsabrechnung
verrechnet. In der Regel ist es den Arbeitnehmern nur gestattet, Waren für den eigenen Bedarf zu kaufen. Nicht alle Arbeitgeber sehen das jedoch so eng. So kann es auch gut sein, dass Mitarbeiter ihren Rabatt an der Kasse an Freunde und Bekannte weitergeben, weil sie selbst nicht in dem gestatteten Umfang bei ihrem Arbeitgeber einkaufen.Ein
Personalrabatt
wird hauptsächlich im Einzelhandel, wie bei den größeren Bekleidungs- oder Möbelhäusern oder in großen Lebensmittelketten gewährt, allerdings ist dieses nicht selbstverständlich. EinPersonalrabatt
muss nicht nur Ware in diesem Sinn sein,Personalrabatt
ist auch freies Essen für Mitarbeiter in gastronomischen Einrichtungen oder Freifahrten fürArbeitnehmer
in Verkehrsunternehmen und Ähnliches.zurück