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Personalrabatte

Nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, im Möbelmarkt oder im Kaufhaus können Mitarbeiter häufig vergünstigt einkaufen.

Personalrabatte

sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die beiden Seiten zugute kommt. Das Geld bleibt im Unternehmen und der Mitarbeiter bekommt mit den Personalrabatten einen spürbaren Preisnachlass auf die Waren der Firma. Steuerlich müssen diese Vergünstigungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn veranschlagt werden. Dennoch sind durch die Rabattregelung vielfältige Steuerersparnisse möglich. Bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr sind

Personalrabatte

steuerfrei.

Der Arbeitgeber muss alle

Personalrabatte

ordnungsgemäß notieren und im Lohnkonto vermerken. Dabei darf er vom üblichen Endverbraucherpreis einen Bewertungsabschlag in Höhe von 4 Prozent vornehmen. Damit sinkt der veranschlagte Wert und damit auch die anfallende

Steuer

. Erfasst werden nur die Waren, die das Unternehmen an Dritte veräußert. Bei der Deutschen Bahn sind das beispielsweise Fahrkarten, im Gaststätten- und Hotelgewerbe Übernachtungen und Essen, im Einzelhandel Lebensmittel, Haushaltswaren und Kleidung. Der früher so beliebte Jahreswagen des Automobilherstellers ist heute allerdings, ebenso wie alle anderen

Personalrabatte

, nur noch bis zu einer Höhe von 1.080 Euro steuerfrei. Den verbleibenden Rest des Preisvorteils muss der

Arbeitnehmer

wie sein

Gehalt

versteuern.

Streit gibt es zwischen den Unternehmen und dem

Finanzamt

häufig darüber, welche Produkte unter die

Personalrabatte

fallen und welche nicht. Ein zinsgünstiger Kredit für einen Bankangestellten ist nur dann vergünstigt als

Personalrabatt

zulässig, wenn die Bank diese Kreditart generell im Angebot hat. Wie der

Personalrabatt

gewährt wird, bleibt dem Unternehmen überlassen. Er kann direkt an der Kasse abgezogen werden oder aber im Nachhinein erstattet werden. Manchmal wird der Personaleinkauf auch erst über ein Monatskonto mit der Gehaltsauszahlung verrechnet.


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