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Pflegegeld

Das

Pflegegeld

ist die Leistung, die Ihnen zusteht, wenn der Versicherungsfall aus der gesetzlichen

Pflegeversicherung

eintritt. Hier gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit darstellen und damit die Höhe des Pflegegeldes bestimmen. Das dazu notwendige Gutachten erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der im Auftrag der Pflegekasse handelt.

In der Bevölkerung hat der MDK das Ansehen, eine so strenge Beurteilung vorzunehmen, dass viele Menschen nicht zu ihrem Recht auf eine adäquate Pflege kommen. Verstärkt wird diese Meinung durch die immer wieder auftretenden finanziellen Engpässe der

Pflegeversicherung

. Wichtig ist es daher, bei dem Gespräch mit dem MDK auf alle Notstände hinzuweisen. Soweit das

Pflegegeld

für die häuslichen Leistungen gezahlt oder die Pflege durch Angehörige vorgenommen wird, kann eine Bewertung der Leistungen nur relativ sein. Erst bei der Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist zu erkennen, ob das bewilligte

Pflegegeld

die Kosten abdeckt.

Wenn die

Einkünfte

der oder des Pflegebedürftigen nicht ausreichen und auch die Angehörigen für einen Ausgleich nicht herangezogen werden können, trägt die öffentliche Hand die Mehrkosten. Im übertragenen Sinne entsteht hier eine solidare Haltung der Allgemeinheit und das Verständnis für die Notwendigkeit der recht hohen Kosten in den Pflegeheimen. Damit jeder einzelne wenigstens einen kleinen Beitrag dazusteuert, wurde vor Jahren die Einzahlung in die gesetzliche

Pflegeversicherung

Pflicht. Die Beiträge werden gleich bei der Auszahlung des Gehalts oder Lohns abgezogen.

Es ist ratsam, die nicht gedeckten Kosten des Pflegegeldes durch eine private Pflegegeldversicherung abzudecken. Dieses sollte bereits in jüngeren Lebensjahren in Angriff genommen werden, damit die monatlichen Beiträge in einem günstigen Verhältnis stehen.


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